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Autor Thema: Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?  (Gelesen 5584 mal)

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Offline Chris0601

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« am: 27. November 2008, 10:04:19 »
Hallo erstmal!

Folgende Konstellation scheint im Energierecht immer wieder aufzutauchen:

Versorger beliefert Verbraucher nach Sondertarif, z.B. genannt Vollversorgung.

Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht.

Verbraucher klagt und beruft sich auf fehlende Preisgleitklausel.

Versorger behauptet das Recht zur Preiserhöhung sei aus § 4 AVBGasV ableitbar, da es sich um einen allgemeinen Tarif handele.

Versorger führt für den Tarif lediglich die geringe Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden ab, behauptet (vor Gericht) jedoch, dies hätte nichts mit der \"zivilrechtlichen Einstufung\" zu tun.

Frage: Begeht der Versorger nicht eine Steuerhinterziehung?

Offline tangocharly

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #1 am: 27. November 2008, 10:34:48 »
Zitat
Original von Chris0601
[...] Versorger behauptet das Recht zur Preiserhöhung sei aus § 4 AVBGasV ableitbar, da es sich um einen allgemeinen Tarif handele.

Versorger führt für den Tarif lediglich die geringe Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden ab, behauptet (vor Gericht) jedoch, dies hätte nichts mit der \"zivilrechtlichen Einstufung\" zu tun.

Frage: Begeht der Versorger nicht eine Steuerhinterziehung?

Nein, weil es sich um keine Steuer/öffentl.-rechtliche Abgabe handelt.

Aber es besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung (§ 263 StGB), der dadurch widerlegt werden könnte, dass auch den Kunden nur die geringere KA berechnet wurde (dazu sagt der geschilderte Sachverhalt allerdings nichts aus - bzw. werden Sie derzeitig auch noch nichts Konkretes wissen ?)
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Chris0601

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #2 am: 27. November 2008, 11:09:00 »
Dem Kunden wurde auch die geringe Konzessionsabgabe in Rechnung gestellt. Er wird nach der KAV eindeutig als Sondervertragskunde eingestuft.

Aber vor Gericht behauptet der Versorger, dass es sich um einen Tarifkunden handele. Die Einstufung nach KAV wurde daran nichts ändern.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #3 am: 27. November 2008, 11:50:27 »
Zitat
Original von tangocharly
Nein, weil es sich um keine Steuer/öffentl.-rechtliche Abgabe handelt.
    Um was es sich bei der Konzessionsabgabe auf GAS und STROM wirklich handelt, dazu reicht wohl zur Klärung nichtmal eine einzige Doktorarbeit.

    Es ist die erste Pflicht der Kommunen die Daseinsvorsorge sicherzustellen. Entweder sie machen das selbst oder delegieren. Energie gehört zum Dasein. Die \"Wege\" einer Kommune haben auch eine Versorgungsfunktion.  Die \"Wege\" und die Leitungen hat der Bürger bezahlt! Dann vom Bürger und Verbraucher nochmal zweckfreies Geld zu kassieren, was ist das? Wie kann man das bezeichnen? Aus Sicht eines Juristen, eines Gemeindebürgers? Es sind keine Abgaben, es ist keine Steuer es ist .....

Offline Wasserwaage

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #4 am: 27. November 2008, 13:33:45 »
eine Konzessionsabgabe
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #5 am: 27. November 2008, 13:58:53 »
Zitat
Original von Wasserwaage
eine Konzessionsabgabe
    Da stimmt weder \"Konzession\" noch \"Abgabe\".  

    ... und die Definition von Wasserwaage ist Wasserwaage?  ;)

Offline Wasserwaage

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #6 am: 27. November 2008, 14:23:23 »
nöp.... die definiton lautet: wasserwaage hat immer recht... handwerker sagt haus ist gerade, wasserwaage sagt haus ist schief => wasserwaage hat recht.... das ist quasi ein naturgesetz!!
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline RuRo

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #7 am: 27. November 2008, 14:35:25 »
Zitat
Original von tangocharly
Aber es besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung (§ 263 StGB), der dadurch widerlegt werden könnte, dass auch den Kunden nur die geringere KA berechnet wurde (dazu sagt der geschilderte Sachverhalt allerdings nichts aus - bzw. werden Sie derzeitig auch noch nichts Konkretes wissen ?)

Und? -  bei der Beliebigkeit die der Versorger an den Tag legt wäre mir das als Kommune völlig wurscht. Strafrechtlich ist es dann wohl irrelevant. Trotzdem würde ich mich als Kommune auf den Inhalt des gegenseitigen Konzessionsabgabenvertrags berufen.

Pech für den Versorger, wenn er nur die geringere KA beim Kunden einbehalten hat. Dieser beliebigen Trickserei gehört ein Riegel vorgeschoben. Es gibt Versorger, deren Sonderpreise im allgemeinen Tarif waren für einen überschaubaren Zeitraum günstiger als die vermeintlichen Sondervertragskundenpreise, wenn man die KA herausrechnet.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #8 am: 27. November 2008, 17:09:17 »
@nomos

Die Wegenutzungsverträge sind in § 46 EnWG geregelt, die sog. Konzessionsabgaben in § 48 EnWG. Die Leitungen stehen regelmäßig im Eigentum des Netzbetreibers, der sie errichtet hat. Sie gelten nur als Scheinbestandteile im Sinne von § 95 BGB in Bezug auf die öffentlichen Verkehrsflächen und Wege (Grundstücke), in welche sie verlegt sind und können auch im Eigentum eines Dritten stehen, der sie dem Netzbetreiber - etwa im Rahmen einer Pacht - zur Nutzung überlassen hat. Bezahlt hat diese Leitungen wohl regelmäßig deren Eigentümer, der für ihre Benutzung ein Entgelt kassiert. Warum es die Bürger sein sollen, die alle diese Leitungen bezahlt haben, erschließt sich nicht wirklich. Oftmals konnten sie im Rahmen eines Baukostenzuschusses an den Errichtungskosten beteiligt werden. Gleichwohl haben sie die Leitungen nicht bezahlt und sind auch nicht deren Eigentümer. Hier nicht erörtert werden brauchen Cross Border Leasing- Modelle.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #9 am: 27. November 2008, 20:29:16 »
Zitat
Original von RR-E-ft
 Bezahlt hat diese Leitungen wohl regelmäßig deren Eigentümer, der für ihre Benutzung ein Entgelt kassiert. Warum es die Bürger sein sollen, die alle diese Leitungen bezahlt haben, erschließt sich nicht wirklich.
    @R-E-ft, aus juristischer Sicht  ist das sicher korrekt beschrieben. Wenn ich mir die Herkunft und Entwicklung des Eigenkapitals \"meiner\" Stadtwerke ansehe, erschließt mir die wirtschaftliche Sicht schon, wer das Leitungsnetz finanziert hat. Es ist nicht nur der Baukostenzuschuss.

    Von Cross Border Leasing ist mir beim Gasnetz nichts bekannt.
    Wasser reicht schon (Baden-Württembergische Landeswasserversorgung-Bodenseewasserversorgung)!

OB Palmer Tübingen auf der C-B-L-Krisensitzung: (O-Ton liegt vor)
\"Steuerzahlen ist eine Pflicht. Wir brauchen Steuern um die öffentlichen Aufgaben finanzieren zu können und Scheingeschäfte zum Steuersparen sollten Kommunen auf keinen Fall durchführen.\"

Beim Hören dachte ich spontan an die vielen in diesem Bereich aktiven öffentlichen Hände mit ihren privatrechtlichen Beteiligungen und den diversen Holdingkonstrukte und dann noch an den BFH und das BMF.

Ob die Politiker, auch kommunale, hier wirklich lernfähig sind?
Geld lockt - Monopoly ist ein beliebtes Spiel ;)  .  Nur bei der Daseinsvorsorge hört der Spass auf.[/list]

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #10 am: 27. November 2008, 20:34:29 »
@nomos

Es gibt Gegenden in Deutschland mit exzessiv hohen Wohnraummieten.

Der Erstbezug- Mieter, der seit über 20 Jahren die überteuerten Mieten bezahlt, darf sich deshalb gleichwohl nicht als der eigentliche Hauseigentümer verstehen. Sonst könnte es da ganz schnell zu ernsten Problemen kommen.

Mit den Versorgungsleitungen ist es nicht viel anders.  ;)

Und bitte nicht wieder ein Fass nach dem anderen aufmachen:

BMF, BFH, CBL, DSL, DSU, CSU, Wasserleitung, Bleivergiftung, Trinkwasser, Uran, AKW, EEG, EEX, KWKG, REWE, Aldi, OPEL, Palmöl, Palmer, Kohlekraftwerk....Weihnachtsmarkt, Wunschzettel, Michael Glos.

Spontane Synapsen- Entleerung.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #11 am: 27. November 2008, 21:21:43 »
Zitat
Original von RR-E-ft
...
Der Erstbezug- Mieter, der seit über 20 Jahren die überteuerten Mieten bezahlt, darf sich deshalb gleichwohl nicht als der eigentliche Hauseigentümer verstehen. Sonst könnte es da ganz schnell zu ernsten Problemen kommen.

Mit den Versorgungsleitungen ist es nicht viel anders.  ;)

Und bitte nicht wieder ein Fass nach dem anderen aufmachen:
    @RR-E-ft, wer hat denn Eigentum für sich reklamiert? Es war nur davon die Rede, wer bezahlt hat.  Das ist zunächst eine politische Bemerkung. Die juristische Bewertung der Versorgungsleitung sehe ich mit erheblichem Unverständnis. Bemerkenswerte Konstruktion.  Die Leitungen im und zum Haus sind gegebenenfalls auch Scheinbestandteile? Hoffentlich wird das bei der Absicherung der Finanzierung vom Kreditgeber auch berücksichtigt.

    Es geht hier nicht um Privateigentum, sondern um Kommunen und ihre Stadtwerke die dem Bürger (Allgemeinwohl) dienen.

    ... und das Fass war schon angestochen. Keine Sorge, es bleibt voll.
    ;)

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #12 am: 27. November 2008, 21:25:51 »
@nomos

Wenn einer ein Faß aufmacht, muss in diesem nicht unbedingt etwas drin sein. ;)

Offline Chris0601

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #13 am: 28. November 2008, 11:28:12 »
mmhh, also kann der Versorger einfach alle Kunden als SV-Kunden deklarieren und lediglich die geringe Konzessionsabgabe geltend machen, ohne das dies strafrechtliche Relevanz hat?

Offline nomos

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Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
« Antwort #14 am: 28. November 2008, 12:02:00 »
@Chris0601, so einfach geht das auch wieder nicht.

siehe hier, das wurde quasi schon beantwortet:

Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?

Zitat
...Aber es besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung (§ 263 StGB)
Aber wie immer, wo kein Kläger, da kein ...

Wer lieber sehen will als lesen oder auf VIDEO steht, kann sich die Absurdität der Konzessionsabgabe hier mal wieder ansehen:

Heizlüfter im Kühlhaus

PS: Wer sich das VIDEO angesehen hat, sollte sich fragen, was hier hinterzogen wird. ... oder besser wer hier hintergangen wird.
Eigentlich sollten sich alle verantwortlichen Politiker für eine solche \"Abgaben\"-Regelung oder besser Murks schämen.
Das VIDEO zeigt nicht alle Ungereimtheiten, aber das Beispiel reicht schon.
Diese Konzessionsabgabe ist durch nichts gerechtfertigt, sie muss weg.

Neu ist das alles nicht. Politiker sitzen aus, sind oft involviert, reagieren nicht, haben dafür keine Zeit.

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