Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG
Neue Strom- und Erdgaspreise zum 1. Februar 2009
RR-E-ft:
@tangocharly
Welches Volumen müsste denn wohl der Terminmarkt haben, wenn sich alle dort langfristig eingedeckt haben wollen?
Wenn E.ON bundesweit die Strompreise erhöht, hat das nichts mit ENI zu tun, auch nicht mit EdF. Es hat eher etwas mit den angestrebten Renditesteigerungen des Konzerns zu tun.
Tomas:
Hallo
Heute flatterte auch mir die Preiserhöhung beim Strom ins Haus. Eigentlich reagiere ich nur bei der Jahresendabrechnung mit Widerspruch, aber bei \"wissenswertes um die Preisanpassung\" bin ich stutzig geworden.
Da steht:
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Als fairer Partner räumen wir Ihnen dieses Recht selbstverständlich ein. Sollten Sie dies innerhalb einer Frist von einem Monat zum Monatsende nach erhalt dieses Schreibens nicht wahrnehmen, gilt der neue Preis als vereinbart.
Ich glaube schonmal sowas im Forum gelesen zu haben, konnte es aber nicht finden.
Meine Frage ist, Füße still halten oder der aktuellen Preiserhöhung plus wissenswertem und ergänzenden Bedingungen widersprechen ?
DieAdmin:
@Tomas,
was du nun machen kannst, richtet sich daran, ob du die Strom-Preiserhöhungen bezahlen möchtest:
1. Nein: Tja, dann kannst du dasselbe machen, wie beim Gas ;) Und dabei die Füße stillhalten, während du das Musterschreiben anpasst am PC :D
oder
2. Nein: Das Sonderkündigungsrecht nutzen und dich informieren, wo du künftig dein Strom herhaben möchtest.
Wünsch dir einen schönen 1. Advent
Tomas:
@Evi
ich wünsch dir und allen anderen natürlich auch erstmal einen schönen ersten Advent
Zu deiner Antwort:
gehts vielleicht noch ein kleines bisschen genauer.
Also 2. kommt eigentlich bis jetzt nicht in Frage und bei 1. meinst du welches Musterschreiben?
Ich steh wahrscheinlich wieder auf der Leitung, aber ich zähl auf dich. ;)
DieAdmin:
Lieber Tomas,
ich würde dir gern weiter und genauer helfen, wenn ich wüsste ob du die Preiserhöhung bezahlen möchtest?
1. Wer sie bezahlen möchte, dem steht ja nichts im Wege.
2. Mir ist einen klitzekleinen Moment entfallen, dass du auch ein Strompreis-Rebell bist.
Also ich würde in dem neuen Gesamtpreis widersprechen. Also das normale Musterschreiben. In dem steht ja auch, dass man das Preisanpassungsrecht bezweifelt.
3.
--- Zitat ---Sollten Sie dies innerhalb einer Frist von einem Monat zum Monatsende nach erhalt dieses Schreibens nicht wahrnehmen, gilt der neue Preis als vereinbart
--- Ende Zitat ---
Dazu ist zu sagen, das Schweigen kein Erklärungsgehalt hat. Neues aus dem Hause e.on
Aber die Großen Geister streiten darüber, ob es als vereinbart gilt, wenn man den erhöhten Preis bezahlt hat.
4. Und wer neu in die Strompreisrebellion einsteigen will, da gilt dasselbe wie beim Gas. Hier mal zu einem \"jungen\" Thread: [Strom] Widerspruch gegen anstehende Erhöhungen
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