Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
[Strom] Widerspruch gegen anstehende Erhöhungen
Tojas:
Hallo Gulliver08,
habe auch vor dem Problem gestanden. Deshalb habe ich auch die Kosten nicht gescheut und 2x65€ an die, vom Bund genannte Anwältin bezahlt. Seit 2 Jahren regelt sie alles notwendige auch mit den Versorgern.
viele Grüße
Tojas
--- Zitat ---Original von Gulliver08
Hallo,
ich möchte gerne mal eine Frage loswerden. Nachdem mein Stromversorger (EON) vor Kurzem und jetzt zum Dezember Strompreiserhöhungen angekündigt hat, stelle ich mir die Frage, ob ich nicht auch -wie bereits beim Gasversorger als Sondervertragskunde geschehen- Widerspruch einlege.
Nachdem ich mich im Bezug auf die Gasversorgung schon umfangreich in die Materie eingearbeitet habe, will ich die Frage loswerden, inwieweit es bei Stromverträgen evtl. Spezifika gibt, die ein anderes Vorgehen als bei Gasverträgen ratsam erscheinen lassen. Der Punkt Billigkeit von Preisanpassungen ist sicherlich genauso relevant, aber wie sieht es z.B. mit Sonderverträgen etc. aus.
Wäre prima, wenn ich da ein paar Tipps von einigen \"Stromrebellen\" erhalten würde.
Danke & Gruß
--- Ende Zitat ---
Gulliver08:
Ich habe jetzt mal eine erste Sachverhaltsfeststellung (Versorger Eon Bayern) vorgenommen:
- Gem. Abrechnung liegt der Allgmeine Tarif/Grundversorgung vor,
- Verbrauchspreis Eintarif
- Belieferung auf Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV (Inkrafttreten am 08.11.2006, ergänzende Bedingungen hierzu vom 01.03.2007); rechtlich gesehen dennoch Sonderkunde?! Leider habe ich nur eine Fassung der StromGVV aus Okt-06 im Netz gefunden (die Eon hält sich da scheinbar etwas bedeckt, was den Zugang dazu angeht)
- Beide Bedingungswerke beihalten keine Regelung, wie eine Preisanpassung bzw. der Erläuterung zu erfolgen hat. Die Verpflichtung(en) auf Auskunft und Erläuterung scheint sich nur auf eine allgemeine Anzeigepflicht (Schreiben reicht wohl) gegenüber dem Kunden zu beschränken (\"Wir kündigen Ihnen hiermit eine Preiserhöhung an\").
Aus Sicht der vorherrschenden Bedingungen scheint das gar nicht so schlecht zu sein, erfahrungsgemäß liegt der Teufel aber im Detail. Und das habe ich bisher nicht gefunden.
Wie seht ihr das. Die StromGVV und dazu ergänzende Bedingungen sind sicherlich auch bei anderen Versorgungsverträgen die Basis.
Danke & Gruß
RR-E-ft:
@Gullywer08
Den konkreten Einzelfall kann man gern von einer Rechtsanwältin/ einem Rechtsanwalt prüfen lassen, wenn man damit selbst überfordert ist.
Tojas:
Hallo,
also nimm einfach das Angebot vom Bund an und zahle einfach mal den Anwaltspreis. Dieser Anwalt, der dir vorgeschlagen wird kennt sich sicher Super aus.
Gruß Tojas
--- Zitat ---Original von Gulliver08
Ich habe jetzt mal eine erste Sachverhaltsfeststellung (Versorger Eon Bayern) vorgenommen:
- Gem. Abrechnung liegt der Allgmeine Tarif/Grundversorgung vor,
- Verbrauchspreis Eintarif
- Belieferung auf Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV (Inkrafttreten am 08.11.2006, ergänzende Bedingungen hierzu vom 01.03.2007); rechtlich gesehen dennoch Sonderkunde?! Leider habe ich nur eine Fassung der StromGVV aus Okt-06 im Netz gefunden (die Eon hält sich da scheinbar etwas bedeckt, was den Zugang dazu angeht)
- Beide Bedingungswerke beihalten keine Regelung, wie eine Preisanpassung bzw. der Erläuterung zu erfolgen hat. Die Verpflichtung(en) auf Auskunft und Erläuterung scheint sich nur auf eine allgemeine Anzeigepflicht (Schreiben reicht wohl) gegenüber dem Kunden zu beschränken (\"Wir kündigen Ihnen hiermit eine Preiserhöhung an\").
Aus Sicht der vorherrschenden Bedingungen scheint das gar nicht so schlecht zu sein, erfahrungsgemäß liegt der Teufel aber im Detail. Und das habe ich bisher nicht gefunden.
Wie seht ihr das. Die StromGVV und dazu ergänzende Bedingungen sind sicherlich auch bei anderen Versorgungsverträgen die Basis.
Danke & Gruß
--- Ende Zitat ---
Gulliver08:
Mal eine Frage an die Fachleute.
Wie läuft denn die Einschaltung eines Anwaltes/Anwältin über den Bund vom Prozess her ab? Bezüglich des nach Einschaltung festgelegten Verfahrens ist die klare Information auf der BDEV-Site zu finden, obige Frage wurde aber dort nicht eindeutig beantwortet.
Danke & Gruß
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