Hallo
im August 2002 wurde ich mit dem Sondertarif Hanse Klassik Kunde bei Hanse Gas. In 2003 wurde dieser Vertrag von e-on Hanse übernommen.
Seit August 2005 widerspreche ich mittels der Musterschreiben jeder Preiserhöhung von e-on. Auch den Jahresabrechnungen für 2005, 2006 und 2007 habe ich widersprochen und mittels der Musterschreiben und der Exel Vorlagen selbst die Abrechnungen erstellt.
Meine Frage:
In jedem Widerspruch habe ich mich auf § 315 BGB bezogen. Muß ich mich nicht eher als Sondervertragskunde auf § 307 BGB beziehen?
Wo ist der Unterschied?
Muß ich e-on Hanse darauf hinweisen?
Steht mein Widerstand evtl. auf einem falschen Fundament?


Abschließend noch: Ich bin kein RA sondern Otto-Normalverbraucher.
Freue mich auf erschöpfende und hoffentlich aufbauende Antworten.