@Netznutzer,
vielen Dank für Deine Info. Leider ist es mir nicht gelungen diesen Passus zu finden.
Was ich gefunden habe ist folgendes aber aus dem Sromsektor:
Bei einer fristgerechten Kündigung aufgrund einer Preiserhöhung des bisherigen Lieferanten werden die Preisänderungen nicht wirksam, wenn innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung der Wechsel des Lieferanten durch entsprechenden Vertragsabschluss nachgewiesen wird. Der Kunde wird bis zur Endabrechnung zum bisher gültigen Preis versorgt.
nachzulesen
hierNur kann ich das nicht so richtig umsetzen. Kann ich denn ohne Datum kündigen? Die Preiserhöhung wurde mir zum 1.11. angezeigt, also habe ich zu diesem Datum gekündigt?!
@Wasserwaage
Also wenn das so ist, dann werde ich wahrscheinlich wg. einer Jahresersparnis von 50 EUR das nächste mal überlegen ob sich dieser Aufwand lohnt, da die Ersatz- bzw. Grundversorgung deutlich teurer ist?!
Auf dem Antrag von Vattenfall habe ich darauf (meine Kündigung) einen Hinweis gegeben und als ich die Künd.-Bestätigung in den Händen hatte, nochmals eine Info per E-Mail versendet. Die Dame bei Vattenfall hat die Arbeitsrückstände als Ursache für den langen Zeitraum genannt.
Danke Euch Beiden
Ciao Samba