@Black
Wer Widerspruch eingelegt hat, sollte auch kürzen, um ggf. nicht das Nachsehen zu haben. Sonst ist das Geld bei E.ON und wird frewillig nicht wieder ausgekehrt.
Der Betrag sei unterschiedlich hoch und richte sich danach, wie lange der Gasbezieher bereits Widerspruch eingelegt und den monatlichen Abschlagsbetrag gekürzt hat. In einigen Fällen, etwa wenn die Rechnung bereits seit 2004 gekürzt ist, können mehr als 2000 Euro zusammenkommen.