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Autor Thema: BGH Urteil ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher?  (Gelesen 5510 mal)

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Offline heidafox

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BGH Urteil ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher?
« am: 21. November 2008, 20:48:08 »
Was nun? Wird mit diesem Urteil nicht das eigene geschaffene Gesetz zu den Verbraucherrechten wieder ausgehebelt? Was ist mit §1 des Energiewirtschaftsgesetz. Wozu haben wir Gesetze und Richlinien, wenn selbst die Gerichte den eigenen geschaffen sinnvollen Gesetzen widersprechen. Wo ist dieses Land bloss gelandet.

Es kann nicht sein, dass dem Verbraucher fast keine Rechte mehr zustehen, um willkürlich geforderten Preistreibereien Einhalt zu gebieten. Nach wie vor haben die Energiekonzerne in den meisten Fällen ihre Monopolstellung. Man hat kaum eine Ausweichchance auf andere Energieanbieter. Wenn doch, dann ist es meist E- wie einfach (EON) wie in unserem Gebiet, die natürlich wiederum an dem örtlichen Gasversorger beteiligt sind.  Bei Wechsel gibt es nur eine minimal geringere Kostenstruktur verbunden aber mit längeren Lieferverträgen an den Verbraucher.

Es wird Zeit, dass sich Politik, die Europäische Gerichtsbarkeit und letztendlich natürlich die Kartellbehörden schnellstens einschalten und dieser willkürlichen Preistreiberei ein Ende bereiten. So kann es nicht weitergehen, es schadet nicht nur dem Verbraucher und presst ihn bis auf den letzten Cent aus sondern auch dem Land und dem Gemeinwohl.

Wie soll sich der Verbraucher nun verhalten? Weiter mit Verweis auf §315 auf die Unbilligkeit berufen? Würde es helfen, das Kartellamt aufzufordern, den örtlichen Anbieter unter die Lupe zu nehmen?
Oder - können wir uns das nun alle schenken.
MD

Offline kamaraba

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BGH Urteil ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher?
« Antwort #1 am: 21. November 2008, 22:41:17 »
@heidafox

Es gibt bereits einen Thread zu diesem Thema. Man sollte nicht ständig neue Kriegsschauplätze eröffnen.
ADMIN bitte verschieben.
Danke
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline DieAdmin

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BGH Urteil ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher?
« Antwort #2 am: 22. November 2008, 12:35:38 »
@all,

ich hab den Thread mal in den EWB-Bereich verschoben: http://forum.bdev.de/board.php?boardid=415 (Da ist ja schon länger nichts mehr geschrieben worden ;)

Zitat
Es gibt bereits einen Thread zu diesem Thema.
Und den angesprochenen Thread ist dieser: BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07

 

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