Ich habe auch einen Mahnbescheid der EnBW erhalten und schon widersprochen, weil das Urteil des AG Stuttgart, auf das Bezug genommen wird, in der Berufung ist. Vor dem Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung habe ich nicht vor, zu bezahlen.
In dem Urteil wird an einer Stelle auf individuelle Vereinbarungen zwischen Versorger und Abnehmer hingewiesen - ein Zeichen, dass keiner in dieser Suppe wirklich Ahnung hat. Jedes Gericht entscheidet anders, die Zuständigkeiten sind nicht klar geregelt, und die Energieversorger haben kein Interesse, dass sich daran etwas ändert (es könnte ja zu deren Nachteil sein, während die vielen überlasteten Gerichte ja besser zu beeinflussen sind - und das sieht man u.a. an dem besagten Urteil.