Auch wenn mir die Rechtsexperten hier im Forum wahrscheinlich umgehend vorwerfen werden, ich urteilte pauschal und voreilig:
Nach dem
BGH-Urteil vom 19.11.2008 sehe ich praktisch keine Hoffnung mehr, der rhenag mittels Klage gegen überhöhte Gaspreise/Preiserhöhungen am Zeug flicken zu können. (Wie es dem Bund der Energieverbraucher gelingt, das Urteil verbraucherfreundlich zu deuten, verdient Bewunderung.)
Die Gutachten von Wirtschaftsprüfern, die die rhenag schon seit einigen Jahren zum Beleg dafür veröffentlicht, dass sie nur die eigenen gestiegenen Einkaufskosten weitergibt, mögen zwar nicht mit den Sachverständigen-Gutachten gleichzusetzen sein, die das BGH ausdrücklich erlaubt. Doch glaubt jemand wirklich, dass solche Sachverständige am Ende zu substanziell anderen Ergebnissen kommen?
So wird die triumphierende Post von rhenag nicht lange auf sich warten lassen (spätestens nach Veröffentlichung des Urteilstextes), in der ich aufgefordert werden, die bislang eingehaltenen Beträge umgehend nachzuzahlen. (Bin gespannt, ob sie dabei auch noch Zinsen verlangt.)
Immerhin: Der Wettbewerb auf dem Gasmarkt, auf den die Gerichte so gerne verweisen, wenn sie die Billigkeitskontrolle verwerfen, beginnt mittlerweile tatsächlich auch im Rhein-Sieg-Kreis anzulaufen. So werde ich an demselben Tag, an dem mich die Zahlungsaufforderung der rhenag erreicht, auch den Wechsel zu einem alternativen Anbieter in die Wege leiten.
Das (die Abwanderung von Kunden) wird die Gasversorger künftig weit mehr beeindrucken als aussichtlose Klagen.
elektron