Hallo zusammen,
ich hatte bereits
hier meine Frage gestellt, wurde aber gebeten, daß unter Stadt/Versoger neu zu eröffnen.
Ich schildere mal meinen Fall:
Bis vor ca. 1,5 Jahren hatte ich einen Sondervertrag zur Gasversorgung (wie wahrscheinlich alle bei der LSW Wolfsburg). Seit ca. 3 Jahren habe ich mittels Musterschreiben von hier den Preiserhöhungen und dem Gesamtpreis widerspruchen und meine Abschlagszahlung auf nur wenig mehr gekürzt, als ich zu Vertragsbeginn meines Sondervetrags gezahlt hatte.
Außer Getöse von der LSW gab es keine wirklichen Konsequenzen.
Vor ca. 1,5 Jahren hat mir die LSW den Sondervertrag gekündigt und mehrere neue Sondertarife angeboten, mit der Begründungen neue AGB und Energiegesetze.
Ich habe sowohl der Kündigung als auch den AGBs widersprochen und auch keinen neuen Tarife/Sonderverträge akzeptiert. Folglich dürfte ich in der Grundversorgung sein. Die LSW führt mich in den Abrechnungen ständig in einem ihrer neuen Sondertarife.
Ich fühle mich mit meinem gefährlichem juristichen Halbwissen als Tarifkunde und nicht als Sondervertragskunde, da ich keinen neuen Tarif willentlich abgeschlossen habe und der alte Sondertarif von der LSW nicht verlängert wurde.
Sehe ich das richtig und wäre dann im Falle eines Prozesse ein Tarifkunde?
Das würde bedeuten, daß ich damit rechnen kann, daß die LSW nicht ihre Kalkulation offen legen muß, sondern nur die Kostensteigerung mittel Zeugen oder Gutachten belegen muß, so daß ich meine einbehaltenen Gaskosten nachzahlen muß.
Wäre es vor dem Hintergrund dieser aktuelen Rechtsprechung evtl. ratsamer in einen Sondertarif zu flüchten?
Nach meinem gefährlichen juristischen Halbwissen würde ich ja dann denn aktuellen Sondertarif (der höher liegt als der von mir als angemessen betrachtete Preis) akzeptieren und mich in eine schlechtere Ausgangsposition bringen. Ich müßte ja ab sofort höhere Abschläge zahlen.
Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, oder habe ich etwas grundlegendes Übersehen.
Gruß Jafar