Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Was macht die EU?  (Gelesen 6689 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline ben100

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 265
  • Karma: +0/-0
Was macht die EU?
« am: 19. November 2008, 17:40:34 »
Ich frage mich immer noch, warum kann die EU die Tarife in den Handysparten diktieren, bei Gas aber nichts machen?

Offline ben100

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 265
  • Karma: +0/-0
Was macht die EU?
« Antwort #1 am: 19. November 2008, 18:19:42 »
Achso ich habe diese Frage auch dem Europaabgeordneten in unserem Kreis geschrieben.

Seit ca. 2 Monaten vertröstet man mich ständig wg. einer Antwort.

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
Was macht die EU?
« Antwort #2 am: 19. November 2008, 18:23:34 »
.... weil halt die Daseinsvorsorge der breiten Masse weniger wichtig ist, wie die Frage der Absicherung der Kapitalverkehrsfreiheit für VW-Aktionäre.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline ben100

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 265
  • Karma: +0/-0
Was macht die EU?
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2008, 20:40:44 »
Hab ne Antwort bekommen.

Darf ich die eigentlich hier posten, oder ist das rechtlich nicht erlaubt?

Den Namen und die Partei könnte ich ja weglassen.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Was macht die EU?
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2008, 09:55:41 »
Zitat
Original von ben100
Hab ne Antwort bekommen.

Darf ich die eigentlich hier posten, oder ist das rechtlich nicht erlaubt?

Den Namen und die Partei könnte ich ja weglassen.

Unerheblich bei der Frage ist, den Namen und Partei wegzulassen.

Der Name des Europaabgeordnete ist kein Geheimnis. Zumindest sollte es keiner sein.
Schließlich leistet \"unserer\" auch intensive Öffentlichkeitsarbeit: http://www.europaabgeordneter.de/html/index.php

Ich denke mal, Ihr Europaabgeordneter wird Ihnen nichts Geheimnisvolles oder Vertrauliches mitgeteilt haben oder solche Dinge zu dem er nicht steht.
Und von öffentlichen Interessse dürfte die Antwort auch sein.

Also ja, Sie können. Der Vollständigkeit halber sollten Sie vielleicht Ihre Frage an den Europaabgeordneten mit veröffentlichen.

Offline ben100

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 265
  • Karma: +0/-0
Was macht die EU?
« Antwort #5 am: 06. Dezember 2008, 11:37:45 »
Also bitteschön hier ist es!!!

Meine Frage:

Aus den Medien habe ich erfahren, daß die EU die Gebühren für Auslands-SMS und Gespräche reguliert.  Mir fiel da spontan die Frage ein, warum das nicht auch auf dem Gasmarkt möglich ist.  Seit langem werden wir Verbraucher, gerade in Deutschland durch Monopolisten zur Kasse gebeten ohne das hier was unternommen wird.  Können Sie mir die Frage beantworten?  Vielen Dank!


Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Frage Folgendes antworten:  In Deutschland ist anders als zum Beispiel in Frankreich der Gaspreis mit dem Ölpreis gekoppelt, da aufgrund einer Vereinbarung zwischen Produzenten und Gasversorger der Ölpreis als Vergleichspreis genutzt wird. Ursprünglich sollte innerhalb von 6 Monaten die Anpassung des Gaspreises an jenen des Öls erfolgen. In der Tat spielen heutzutage hier jedoch auch andere Faktoren eine Rolle, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass Gas und Öl in ganz unterschiedlichen Produktmärkten agieren.  In diesem Fall greift jedoch das Subsidiaritätsprinzip, das heißt, die Regulierung bzw. Kopplung des Gas- und Ölpreismarktes obliegt letztendlich den Mitgliedsstaaten. Es wird derzeit geprüft, ob man die Kopplung nicht aufheben kann. Die Einflussmöglichkeiten der Europäischen Union sind hier aber leider etwas begrenzt.  Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.  Mit freundlichen Grüßen, Karl-Heinz Florenz

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
Was macht die EU?
« Antwort #6 am: 06. Dezember 2008, 16:02:14 »
Zitat
Original von ben100

[...] In diesem Fall greift jedoch das Subsidiaritätsprinzip, das heißt, die Regulierung bzw. Kopplung des Gas- und Ölpreismarktes obliegt letztendlich den Mitgliedsstaaten. [...] Die Einflussmöglichkeiten der Europäischen Union sind hier aber leider etwas begrenzt.  [...]

Das sehe ich aber etwas anders: Art. 81 EGV
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Wolfgang_AW

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.368
  • Karma: +12/-9
Was macht die EU?
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2008, 14:51:51 »
Zitat
Original von tangocharly
Zitat
Original von ben100

[...] In diesem Fall greift jedoch das Subsidiaritätsprinzip, das heißt, die Regulierung bzw. Kopplung des Gas- und Ölpreismarktes obliegt letztendlich den Mitgliedsstaaten. [...] Die Einflussmöglichkeiten der Europäischen Union sind hier aber leider etwas begrenzt. [...]

Das sehe ich aber etwas anders: Art. 81 EGV

Der Europäische Vertrag regelt das Miteinander der beigetretenen Staaten.

Art. 2 Europäischer Vertrag

Zitat
Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Gleichstellung von Männern und Frauen, ein beständiges, nichtinflationäres Wachstum, einen hohen Grad von Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.

Der Vertrag wirkt also untereinander.

Auf den Aussenhandel nimmt der Vertrag keinen Einfluss. Das zu regeln obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten bzw. den Firmen.

Zu fragen ist, ob andere Verträge/Gesetze zur Geltung kommen

Zitat
Die Ölpreisbindung ist nicht gesetzlich verankert, sondern eine internationale brancheninterne Vereinbarung zwischen ausländischen Produzenten und deutschen Importeuren. Im Grunde handelt es sich dabei um ein klassisches Kartell. Es setzt sich fort über alle Versorgungsstufen vom Produzenten über die Importeure, Ferngasgesellschaften und Gasversorgungsunternehmen (GVU) bis hinunter zu den Endverbrauchern.
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96lpreisbindung

Inwieweit nun beispielsweise BASF Wintershall und Gazprom ihren Vertrag hinsichtlich der Ölpreisbildung ausgestaltet haben, vermag ich nicht zu sagen. :)

siehste hier

Aber: Siehe Wikipedia \"Weitere Entwicklung auf dem Gasmarkt\"

Zitat
Das Kartell der Gaspreisbildung aufgrund der brancheninternen Vereinbarung einer Ölpreisbindung verstößt nach einer weit verbreiteten Auffassung gegen europäisches und deutsches Kartellrecht. Eine automatische Preiskopplung kann zudem wegen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Preisangaben - und Preisklauselgesetz (PaPkG) nichtig sein. Nach diesem Gesetz besteht grundsätzlich ein Indexierungsverbot, um einer Inflationsgefahr zu begegnen, die jeder automatischen Preiskopplung innewohnt.

Siehe dort unter Weblinks auch
Kappt EU die Ölpreisbindung

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz