Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Darf man als Zeuge vor Gericht lügen ? ...
Black:
Dann sollte wohl der Zeugenbeweis in jedem Zivilprozess verboten werden, denn wo immer es um Geld geht, besteht doch die Gefahr, dass ein Zeuge lügt.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Black
Dann sollte wohl der Zeugenbeweis in jedem Zivilprozess verboten werden, denn wo immer es um Geld geht, besteht doch die Gefahr, dass ein Zeuge lügt.
--- Ende Zitat ---
Das der Zeugenbeweis problematisch ist, wenn der Zeuge und eine Prozesspartei ein gemeinsames wirtschaftliches Interesse haben, werden Sie wohl nicht dementieren, oder?
Meine Frau könnte schliesslich auch als Zeugin - wahrheitswidrig - aussagen, ich hätte einen bestimmten Schaden nicht verursacht, den ich nun begleichen soll. Diese Zeugenaussage wäre genauso problematisch, da wir eine \"Bedarfsgemeinschaft\" bilden, wie man es heute nennt.
Gruss,
ESG-Rebell.
ben100:
Du spielst ja auf das heutige BGH Urteil an.
Ich frage mich immer noch, warum kann die EU die Tarife in den Handysparten diktieren, bei Gas aber nichts machen?
Black:
@ EGS-Rebell
Sicher.
Ihre Frau könnte auch mit Waffengewalt den Gegner zwingen ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben, wobei der Gegner dann ein Problem hätte diese Bedrohnung im Prozess zu beweisen.
Der böse Energieversorger könnte auch die Jungs von \"Russland Inkasso*\" anheuern und das Geld \"außergerichtlich ohne lästige Billigkeitskontrolle von Ihnen eintreiben. Es geht ja schließlich um Milliarden...
Sie sehen, wenn man sich erst einmal auf derartige Räuberpistolen gedanklich einläßt ist vieles theoretisch\"denkbar\". Aber derartige unbelegte Vermutungen führen doch nirgendwohin....
* Ähnlichkeiten mit realen seriösen Inkassounternehmen nicht beabsichtigt
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Black
Sie sehen, wenn man sich erst einmal auf derartige Räuberpistolen gedanklich einläßt ist vieles theoretisch\"denkbar\". Aber derartige unbelegte Vermutungen führen doch nirgendwohin....
--- Ende Zitat ---
Da haben Sie Recht. Letztlich bleibt es dem Gericht überlassen, wie es diesen Zeugenbeweis würdigt.
Um nochmal \"einen Gang runterzuschalten\":
Bis in den kriminellen Bereich müssen Versorger den Bogen garnicht überspannen. Es genügt schon, Tatsachen, die der Kunde nicht kennt und daher dazu nicht vortragen kann, nicht zu nennen oder Fragen nur \"halb-wahr\" zu beantworten.
Vielleicht bekommen die Mitarbeiter der EnBW Gas GmbH und der GVS von der EnBW AG jedes Jahr einen freiwilligen kleinen Erfolgsbonus. Dann müssen diese garnicht ausdrücklich zu \"konzern-vorteilhaftem\" Verhalten aufgefordert werden. Es ist gar kein subversives Verhalten notwendig.
Oder die Frage an den Prokuristen der EnBW Gas GmbH: \"Haben Sie sich ernsthaft um einen anderen Vorlieferanten als der GVS bemüht\" kann dieser getrost mit \"Ja\" beantworten, wenn er dazu 10 Minuten im Internet recherchiert hat. Was ernsthaft ist, liegt im Auge des Betrachters. Da wird der Kunde schon bei jedem Detail nachbohren müssen bis zum dorthinaus.
Schliesslich können die Konzerne natürlich - falls sie das bisher versäumt haben - die Lieferverträge aufräumen lassen.
Diese können ja im Konsens beider Parteien jederzeit geändert werden. Daher würde ich im EnBW Vorstand dafür sorgen, dass die EnBW Gas GmbH keine müden Cent Gewinn mehr macht und alles bei der GVS landet. Und natürlich würde ich die schon im Beitrag vom 30.07.2007 geschilderte Preispumpe installieren. Das lohnt sich dann richtig. Damit wären die Verträge zwischen der EnBW Gas GmbH und deren Kunden dann juristisch säurefest.
Ach - ich bin ja so clever ;)
Seid froh, dass ich nicht zur anderen Seite gehöre - Ich hätte Euch schon vor Jahren eingetütet =)
Gruss,
ESG-Rebell.
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