Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Darf man als Zeuge vor Gericht lügen ? ...
ESG-Rebell:
Natürlich nicht, wird jetzt jeder Jurist entgegnen.
Nach §xx StGB wird man dafür bestraft und nach §xx ZPO wird man darüber vor der Aussage belehrt.
Alles schön und gut.
Was aber ist, wenn es - wie hier - um wirklich viel Geld geht und der Zeuge unter halbwegs realitätsnahen Annahmen davon ausgehen muss, dass seine strafbare Lüge niemals aufgedeckt werden kann, weil nur diejenigen seine Lüge beweisen könnte, die ihn selbst dazu angestiftet haben.
Konkret:
Ein Gasversorger und dessen Vorlieferant, beide vom selben Energiekonzern, können doch jederzeit einen Liefervertrag aus dem Hut zaubern und dessen Inhalt von den eigenen Mitarbeitern bezeugen lassen. Ob dieser Vertrag oder ein anderer im streitgegenständlichen Zeitraum jemals zur Anwendung gekommen sind, kann ein Außenstehender doch gar nicht beurteilen, geschweige denn beweisen. Dazu bedürfte es schon der fortgeschrittenen Wirtschaftsspionage.
Oder geraten wir hier an die grundsätzlichen Grenzen unserer Zivilprozeßordnung?
Gruss,
ESG-Rebell.
Black:
Wenn Sie eine \"Verschwörung\" der Beteiligten befürchten, könnten Sie ebensogut Angst haben der Richter sei bestochen oder sämtliche vorgelegten Unterlagen seien gut gemachte Fälschungen.
Würden Sie für Ihren Chef, ihre Firma als Mitarbeiter eine Straftat begehen?
bjo:
--- Zitat ---Original von Black
Würden Sie für Ihren Chef, ihre Firma als Mitarbeiter eine Straftat begehen?
--- Ende Zitat ---
das ist das was den Mitstreitern helfen kann.
- man kann nur das bewerten was man vorgelegt bekommt d. h.
als Beklagter das Nachsehen zu haben ist hier größer
Mit Zeugenaussagen sieht das anders aus
- wird er geschickt gefragt macht er sich strafbar!?
Einen Schriftsatz den ider Versorger bei faßt allen Prozessen verwenden kann, kann man in Ruhe erstellen.
Eine Zeugenbefragen hingegen ist jeweils anders. Da muß der Befragte schon vorsichtig sein.
Wusel:
Oh, ich kann mir so eine \"Verschwörung\" sehr gut vorstellen.
Zumindest dann, wenn (wie bei uns) der Vorlieferant am örtlichen Versorger beteiligt ist!
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Würden Sie für Ihren Chef, ihre Firma als Mitarbeiter eine Straftat begehen?
--- Ende Zitat ---
Wenn die \"Zitterprämie\" hoch genug ist und das Risiko kalkulierbar erscheint ...
Hinter allem und jedem eine groß angelegte Verschwörung zu vermuten, ist natürlich weltfremd.
Um hier mal wirklich konkret zu werden:
Herr Pierre Lederer, Vorstandsmitglied der EnBW AG (2005) kontrollierte laut Geschäftsberichten der EnBW sowohl die EnBW Gas GmbH als auch die GVS.
Wenn eine dieser beiden Firmen irgend etwas getan hätte, was den Interessen der EnBW AG zuwiderliefe, dann konnte diese Person direkt davon erfahren und ggf. eingreifen. Das gilt insbesondere für geschäftliche Aktivitäten, die das Konzernergebnis hätten schmälern können.
Dazu bedurfte es keiner besonderen kriminellen Energie oder einer subversiven Verschwörung. Ein formloser Telefonanruf oder ein kurzes Gespräch bei einem Besuch konnte genügen.
Ich behaupte hier ausdrücklich nicht, dass sich Herr Lederer so verhalten oder irgendwie strafbar gemacht hat. Dafür fehlen mir jegliche Beweise.
Es geht hier um Milliarden.
Gelegenheit macht Diebe - und Verschwörer, wenn sie so wollen.
Unter den o.g. Bedingungen ist diese Möglichkeit einfach zu nahe liegend - sorry.
Gruss,
ESG-Rebell.
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