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Autor Thema: einseitige Preisfestsetzung? Sonderkunde?  (Gelesen 2647 mal)

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Offline langeundpace

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einseitige Preisfestsetzung? Sonderkunde?
« am: 19. November 2008, 12:32:46 »
Hallo zusammen,
ich hätte 3 Fragen für einen GASAG-Vertrags-Kundigen:
1. Zur einseitigen Preisfestsetzung
2. Tarif- oder Sonderkunde
3. Klage ohne Mahnbescheid
Wir haben 1983 abgeschlossen zu den \"Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden\". Diese enthalten den Passus: \"Der Preis für das nach diesem Vertrag gelieferte Gas setzt sich zusammen aus Arbeit- und Grundpreis. Diese Preise sind identisch mit denen des geschlossenen, jedoch als solchen fortbestehenden Haushaltsvollversorgungstarifs (HVT) der GASAG. Sie passen sich automatisch den Veränderungen sieses Tarifes an, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung oder Ankündigung bedarf.\"
Ist damit eine einseitige Preissetzung gerechtfertigt?
Andere Vertragsbedingungen erhielten wir nicht als wir ab dem 01.05.2001  von der GASAG zu \"GASAG Vario 2\"  gewechselt wurden, dem lt. GASAG  \"Sonderpreis Zentralheizung\"- Tarif. Zum 01.01.2007 wurde dieser Tarif wiederum von der GASAG in den \"Gasag-Komfort\" überführt.
Wir kürzen seit dem 01.05.2005 bis heute.
Sind wir für diese Zeit Tarif- oder Sonderkunden?
Jetzt liegt die Klageandrohung vor - zum wiederholten Mal, weil wir uns mit Musterschreiben zu zahlen geweigert haben, mit dem Ausdrücklichen Hinweis:
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden wir unsere Forderungen ohne nochmalige Mahnung gerichtlich geltend machen.
Heisst das: kein Mahnbescheid? Dürfen die das?

O.K. das ist alles ein bischen viel. Aber uns schwimmen allmählich die Felle weg, weil wir die Situation nicht einschätzen können. Und vielleicht hat sich ja jemand schon konkreter damit befassen müssen und kann mir eine Antworten geben.
Danke fürs Lesen, mit tapferen Grüssen aus Kreuzberg
L+P

 

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