Hallo,
in meiner Jahresabrechnung vom 30.09.2007 (Zeitraum 10.09.2006 bis 07.09.2007) betrug der Umrechnungsfaktor / Multiplikator über den gesamten Abrechnungszeitraum (d.h. bis zum 07.09.2007)
- 10.09.2006-31.10.2006:
11,0065 kWh/m3- 01.11.2006-31.12.2006:
11,1095 kWh/m3- 01.01.2007-31.03.2007:
10,9574 kWh/m3- 01.04.2007-07.09.2007:
10,7424 kWh/m3Ab dem 08.09.2007 ist dieser - ab 31.12.2006 - kontinuierlich gesunkene Wert \"schlagartig\" um 8,2% auf
11,6239 kWh/m3 gestiegen und bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes (31.08.2008 ) konstant geblieben.
Durch die Zahlungsklage der StW Buchholz habe ich Einblick in die Preisblätter (peff = 22 mbar, pamb = 1.008 mbar, T = 15°C = 288,15°K, Tn = 273,12°K, pn = 1.013,25 mbar) und kann somit den Z-Faktor für das Versorgungsgebiet der StW Buchholz ermitteln (gemäß DVGW Regelwerk G 685).
Z-Faktor: 0,9636.
Nehme ich nun diesen Z-Faktor und den neuen Umrechnungsfaktor / Multiplikator von 11,6239 kWh/m3 müssen die StW Buchholz von ihrem/n Vorlieferanten im Zeitraum vom 08.09.2007 bis 31.08.2008 mit Gas beliefert worden sein, welches einen
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durchschnittlichen Ho,n-Wert von 12,0863 kWh/m3[/align]
besessen hat.
Durchgeführte Kontrollrechnung:
Die StW Buchholz weisen in Ihren Preisblättern für Ho,n einen Wert von ca. 11,5 kWh/m3 aus. Nehme ich den
durchschnittlichen mengengewichteten Umrechnungsfaktor / Multiplikator von 02.12.
1995 bis 07.09.
2007 (aus knapp 12!!! Jahre Gasbezug) in Höhe von 11,0226 ergibt sich daraus ein Ho,n-Wert von ca. 11,44 kWh/m3 (also nah genug an dem in den Preisblättern angegebenen von ca. 11,5 kWh/m3).
Ich werde die StW Buchholz auffordern, mir durch geeignete und prüffähige Unterlagen den durchschnittlichen Ho,n-Wert von 12,0863 kWh/m3 nachzuweisen. Meine Bitte an Gaskunden der StW Buchholz: Sollte dies von jemanden gelesen werden, der ebenfalls durch die StW Buchholz mit Gas beliefert wird, würde ich mich freuen, deren Umrechnungsfaktoren / Multiplikatoren zu erfahren (mich interessieren hauptsächlich die Umrechnungsfaktoren / Multiplikatoren aus den Gasrechnungen im Zeitraum von 10.09.2006 bis heute!).Bitte dabei angeben, welcher Abrechnungszeitraum gilt (monatlich, jährlich etc.)!!!Meine Frage (an ALLE):Von 13 Jahresabrechnungen (Abrechnungszeitraum jeweils Sept. bis Sept.) waren bei 7 die Umrechnungsfaktoren / Multiplikatoren nicht konstant über den Abrechnungszeitraum, sondern wurden im Abrechnungszeitraum 2 bis 4-mal angepasst.Ich hatte die Anwendung des Regelwerkes DVGW G 685 so verstanden, dass für den jeweiligen Gesamt-Abrechnungszeitraum nachträglich ein (1) durchschnittlicher Umrechnungsfaktor / Multiplikator ermittelt wird (basierend auf arithmetrischer oder mengengewogener Ho,n-Mittelwerte, ggfl. abzügl. Großverbrauchermengen aller Vorlieferanten, an allen Einspeispunkten, unter Berücksichtigung des - normalerweise unveränderlichen - Z-Faktors; bei Jahresabrechnung sind mengengewogene Ho,n-Mittelwerte verbindlich). - Habe ich das richtig verstanden; insbesondere \"nachträglich\" und \"ein (1)\" ?
- Wenn ja, ist dies eine KANN oder MUSS-Bestimmung für die Anwendung von DVGW G 685?
- Wenn MUSS-Bestimmung, wie sind die Anpassungen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes dann zu erklären?
Gruß arche-noah_deP.S. Ich bin immer noch auf der Suche nach \"Gasrebellen\" im Versorgungsgebiet der StW Buchholz!!! Ich kann nicht glauben, dass ich der einzigste hier bin!?!?