Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Urteil zur Ölpreisbindung  (Gelesen 6493 mal)

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Offline tangocharly

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Urteil zur Ölpreisbindung
« am: 13. November 2008, 19:23:47 »
Ich finde, wir sollten die Entscheidung des OLG FFm ins Forum einspeisen, wodurch ein Opposit gegen die Bindung postuliert wurde.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline RR-E-ft

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Urteil zur Ölpreisbindung
« Antwort #1 am: 17. November 2008, 18:20:33 »
Erledigt.

Offline Tojas

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Urteil zur Ölpreisbindung
« Antwort #2 am: 19. November 2008, 21:11:18 »
Hallo RR-E-ft,
es ist immer schön zu lesen, wie Sie doch versuchen, die anwesenden zu beruhigen. Sie mögen auch recht haben. ABER. Schlimm genug, dass ein Verdreher der Versorger hier viele Mitglieder unsicher macht. NEIN. Sie haben nicht wirklich einen Rat an die betroffenen, sonst hätten Sie schon lange etwas Ruhe in die Disskussion gebracht. Klar ist doch, Sie sind überfordert und auch die Anwälte lehnen Verteidigungen schon lange ab. Was sollen wir kleinen Leute noch machen? Sie sollten doch eigentlich dieses Urteil sofort wegen Befangenheit der Richter beklagen. Oder geht das nicht? Hab da keine Ahnung. Aber ich hatte mir schon seit langem gewünscht, dass Sie die Kopplung der Gaspreise an die Oelpreise abzuschaffen versuchen. Sie reden hier immer so schön, aber geben Sie doch bitte auch \"gute\" Ratschläge an uns Kunden, wie wir die Klagen der Versorger widerstehen können, da jeder der Anwälte von unserem Bund wegen Überlastung Verteidigungen ablehnen. So wie es momentan aussieht, steht wohl echt die Frage im Raum, soll ich noch Geld für den Verein bezahlen.

Offline RR-E-ft

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Urteil zur Ölpreisbindung
« Antwort #3 am: 19. November 2008, 21:37:01 »
@Tojas

Wohl durch die Arbeit des Vereins haben Sie sich zunächst die Frage gestellt, ob sie die ständigen Preiserhöhungen immer weiter bezahlen müssen.

Offensichtlich hatten Sie darauf eine Antwort gefunden, weil sie nur in diesem Falle eine Zahlungsklage des Versorgers zu besorgen haben.

Sicherlich konnten Sie sich auch durch das Wirken des Vereins die rechtlichen Hintergründe der streitigen Punkte (einseitiges Leistungsbestimmungsrecht bei Tarifkunden, AGB- Kontrolle bei Sondervertragskunden) erschließen. Das der Verein insbesondere über den Bundesrat auch Einfluss auf die Grundversorgungsverordnungen im Interesse der Verbraucher genommen hatte, ist Ihnen möglicherweise auch nicht verborgen geblieben, ebenso wie die vielen Streite, die mit den Versorgern tagtäglich bundesweit vor den Gerichten ausgetragen werden.

Ich bin mir sicher, ohne das bisherige Wirken des Vereins und der Verbraucherverbände wären die Energiepreiserhöhungen der letzten Jahre noch weit höher ausgefallen, weil die Versorger den Rechtfertigungsdruck nicht gespürt hätten.

Und nun machen Sie sich Gedanken, warum Sie noch Beitrag an den Verein bezahlen sollen?

Weil es ihm bisher noch nicht gelungen ist, die Ölpreisbindung abzuschaffen? Der Verein ermöglicht erst z.B. dieses Forum und hat überhaupt auch erst die Rechtsanwälte auf Verbraucherseite gewonnen.

Geld, das man in den Prozesskostenfond einzahlt, ist nicht für den Verein, sondern für die Gemeinschaft derer, die sich gerichtlich zur Wehr setzen wollen.

Wen meinen Sie mit Verdreher?

Black?

Black kommt von der anderen Seite und versucht die aus seiner Sicht im Forum zu kurz gekommene Sichtweise der Versorgungswirtschaft darzustellen. Es ist nie verkehrt, auch die Argumente der Gegenseite zu hören und nüchtern im Herzen zu bewegen. Mit Menschen, die sowieso alle einer Meinung sind, lohnt es leider kaum zu diskutieren.

Zudem trifft es nicht zu, dass alle Anwälte des Vereins wegen Überlastung Verteidigungen ablehnt. Aber sicher ist es so, dass  die Kollegen darauf bedacht sein müssen, nicht mehr Mandate anzunehmen, als sie selbst zeitlich bewerkstelligen können. Das liegt auch im Interesse aller Mandanten.  Die Anwaltshonorare im einzelnen Fall sind leider nicht so üppig, dass es sich die Kollegen leisten könnten, aufgrund erhöhter Nachfrage zusätzliches Personal einzustellen.

 

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