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Autor Thema: Einschüchterungsschreiben  (Gelesen 6655 mal)

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Offline energienetz

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Einschüchterungsschreiben
« am: 03. Dezember 2008, 12:16:06 »
Die BHAG hat alle Protestkunden über die Anwaltskanzlei Becker Büttner und Held anschreiben lassen. Mit dem Schreiben sollen die Verbraucher zur Aufgabe ihres Protests bewegt werden.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat dazu folgende Empfehlung gegeben:

Zu dem allgemein dargestellt kommt bei der BHAG folgendes dazu:

- Es sind zwei Klagen gegen Protestkunden vor dem LG Köln anhängig. Der derzeitige Stand sieht nicht besonders rosig für die BHAG aus, weil in einem vom Gericht bestellten Gutachten die Zweifel an der Preisgestaltung bestätigt werden. Es ist wenig wahrscheinlich, dass die AG weitere Verfahren anzettelt, solange diese beiden Klagen erstens noch nicht abgeschlossen sind und zweitens für die AG dermassen ungünstig aussehen.
- Es gibt ein Preismißbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen die BHAG. Selbst wenn dieses Verfahren in den kommenden Tagen gegen Auflagen eingestellt wird, zeigt es, dass die Preise der BHAG nicht einmal bei einer kartellrechtlichen Prüfung Bestand haben.

Und nun die allgemeine Mitteilung

Mit einer geballten Flut von Briefen, Gutachten und Drohungen versuchen derzeit zahlreiche Versorgungsunternehmen die Protestkunden einzuschüchtern und zum Verzicht auf ihre Rechte zu bewegen. Dabei beruft man sich auf angeblich neueste Urteile, die grotesk verdreht und falsch dargestellt werden. Meist wird dann sehr massiv mit einer Klage gedroht, die man nur durch sofortige Zahlung verhindern könne. Die Versorgungswirtschaft schaltet nunmehr Anwaltskanzleien für derartige Drohungen ein und legt bezahlte Bescheinigung vor. Der Umgangston wird von den Versorgern deutlich verschärft.
Viele Verbraucher verweigern schon seit vielen Monaten oder sogar Jahren, die Zahlung der überhöhten Preise. Sie sind Mahnungen und Drohungen bereits gewöhnt.
Die Protestkunden warten darauf, vom Versorger gerichtlich nachvollziehbar bewiesen zu bekommen, dass die Preise überhaupt erhöht werden durften. Sofern dies der Fall ist, muss der Versorger den Beweis für die Angemessenheit seiner Preiserhöhungen antreten.
Bleibt der Versorger diese Beweise schuldig, dann rät der Bund der Energieverbraucher e.V. und viele Verbraucherzentralen dazu, an der Kürzung der Gas- und Strompreise festzuhalten und den Versorger davon in Kenntnis zu setzen.
Statt nun vor Gericht zu klagen versuchen es die Versorger mit Drohungen, Einschüchterungen und Falschinformationen.
Dabei ist die Rechtslage für Verbraucher in Bezug auf den Zahlungsprotest so günstig, wie schon lange Zeit nicht mehr. Daran ändern auch die gezielte Fehlinformationen der Versorgungsunternehmen und von schlecht informierten Medien nichts.
Die aktuelle Rückzahlungswelle aufgrund kartellrechtlicher Mißbrauchsverfahren zeigt, dass die Gaspreise vieler Versorger unrechtmäßig überhöht sind.
Die meisten Verbraucher brauchen gerichtliche Verfahren weniger, als früher zu fürchten. Natürlich ist mit einer Klage des Versorgers stets ein Risiko verbunden. Dies zeigt sich in folgendem:
Manche Gerichte machen sich gar nicht die Mühe einer Beweisaufnahme und vertrauen blind dem Bekunden des Versorgers. Vor solchen Gerichten unterliegen die Verbraucher regelmäßig, und haben wegen geringer Streitwerte auch keine Chance für eine Berufung.
In vielen Verfahren zeigt sich, dass die Preise unbillig überhöht waren oder die Versorger die verlangten Beweise nicht erbringen können oder wollen. Dann ziehen die Versorger die Klage meist zurück.
Eine Liste aktueller Urteile findet man im Internet unter http://www.energieverbraucher.de/seite1711.html
Die meisten Gaskunden sind Sondervertragskunden, hier fehlt es in aller Regel an einer Berechtigung zur Preiserhöhung. Das hat der BGH mit Urteil vom 29. April 2008 festgestellt und die Preiserhöhungen der ENSO für unwirksam erklärt.
Für Tarifkunden, das sind zum Beispiel die meisten Stromkunden (Ausnahme: Nachtstrom, Wärmepumpenstrom) muss der Versorger vor Gericht den Billigkeitsnachweis führen. In welcher Weise das gelingt, hängt sehr stark vom einzelnen Gericht ab.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. rät den protestierenden Verbrauchern zu folgendem:
Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
Schenken Sie den rechtlichen Ausführungen des Versorgers und auch den eingeschalteten Anwaltskanzleien keinen Glauben, was in den Schreiben der Versorger und Ihrer Anwälte steht, ist meist schlichtweg falsch Lassen Sie sich keinesfalls in eine juristische Diskussion ein, selbst wenn Sie sich mit der Materie beschäftigt haben.
Bringen Sie in einem kurzen Schreiben zum Ausdruck, dass Sie an Ihrer bisherigen Auffassung festhalten. Begründen Sie dies bitte nicht.
Auch bei Preissenkungen sollten Sie schriftlich widersprechen und zum Ausdruck bringen, dass Sie die Preissenkung für unzureichend halten und an Ihrem bisherigen Vorgehen festhalten.
Geben Sie nicht auf Suchen Sie Unterstützung bei einer örtlichen Protestgruppe http://www.energieverbraucher.de/seite1716.html oder beim Bund der Energieverbraucher http://www.energieverbraucher.de oder einer Verbraucherzentrale

Offline Smokie

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Einschüchterungsschreiben
« Antwort #1 am: 19. März 2009, 18:47:37 »
Zitat
Original von energienetz
Die BHAG hat alle Protestkunden über die Anwaltskanzlei Becker Büttner und Held anschreiben lassen. Mit dem Schreiben sollen die Verbraucher zur Aufgabe ihres Protests bewegt werden.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat dazu folgende Empfehlung gegeben:

Zu dem allgemein dargestellt kommt bei der BHAG folgendes dazu:

- Es sind zwei Klagen gegen Protestkunden vor dem LG Köln anhängig. Der derzeitige Stand sieht nicht besonders rosig für die BHAG aus, weil in einem vom Gericht bestellten Gutachten die Zweifel an der Preisgestaltung bestätigt werden. Es ist wenig wahrscheinlich, dass die AG weitere Verfahren anzettelt, solange diese beiden Klagen erstens noch nicht abgeschlossen sind und zweitens für die AG dermassen ungünstig aussehen.
- Es gibt ein Preismißbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen die BHAG. Selbst wenn dieses Verfahren in den kommenden Tagen gegen Auflagen eingestellt wird, zeigt es, dass die Preise der BHAG nicht einmal bei einer kartellrechtlichen Prüfung Bestand haben.

Und nun die allgemeine Mitteilung

Mit einer geballten Flut von Briefen, Gutachten und Drohungen versuchen derzeit zahlreiche Versorgungsunternehmen die Protestkunden einzuschüchtern und zum Verzicht auf ihre Rechte zu bewegen. Dabei beruft man sich auf angeblich neueste Urteile, die grotesk verdreht und falsch dargestellt werden. Meist wird dann sehr massiv mit einer Klage gedroht, die man nur durch sofortige Zahlung verhindern könne. Die Versorgungswirtschaft schaltet nunmehr Anwaltskanzleien für derartige Drohungen ein und legt bezahlte Bescheinigung vor. Der Umgangston wird von den Versorgern deutlich verschärft.
Viele Verbraucher verweigern schon seit vielen Monaten oder sogar Jahren, die Zahlung der überhöhten Preise. Sie sind Mahnungen und Drohungen bereits gewöhnt.
Die Protestkunden warten darauf, vom Versorger gerichtlich nachvollziehbar bewiesen zu bekommen, dass die Preise überhaupt erhöht werden durften. Sofern dies der Fall ist, muss der Versorger den Beweis für die Angemessenheit seiner Preiserhöhungen antreten.
Bleibt der Versorger diese Beweise schuldig, dann rät der Bund der Energieverbraucher e.V. und viele Verbraucherzentralen dazu, an der Kürzung der Gas- und Strompreise festzuhalten und den Versorger davon in Kenntnis zu setzen.
Statt nun vor Gericht zu klagen versuchen es die Versorger mit Drohungen, Einschüchterungen und Falschinformationen.
Dabei ist die Rechtslage für Verbraucher in Bezug auf den Zahlungsprotest so günstig, wie schon lange Zeit nicht mehr. Daran ändern auch die gezielte Fehlinformationen der Versorgungsunternehmen und von schlecht informierten Medien nichts.
Die aktuelle Rückzahlungswelle aufgrund kartellrechtlicher Mißbrauchsverfahren zeigt, dass die Gaspreise vieler Versorger unrechtmäßig überhöht sind.
Die meisten Verbraucher brauchen gerichtliche Verfahren weniger, als früher zu fürchten. Natürlich ist mit einer Klage des Versorgers stets ein Risiko verbunden. Dies zeigt sich in folgendem:
Manche Gerichte machen sich gar nicht die Mühe einer Beweisaufnahme und vertrauen blind dem Bekunden des Versorgers. Vor solchen Gerichten unterliegen die Verbraucher regelmäßig, und haben wegen geringer Streitwerte auch keine Chance für eine Berufung.
In vielen Verfahren zeigt sich, dass die Preise unbillig überhöht waren oder die Versorger die verlangten Beweise nicht erbringen können oder wollen. Dann ziehen die Versorger die Klage meist zurück.
Eine Liste aktueller Urteile findet man im Internet unter http://www.energieverbraucher.de/seite1711.html
Die meisten Gaskunden sind Sondervertragskunden, hier fehlt es in aller Regel an einer Berechtigung zur Preiserhöhung. Das hat der BGH mit Urteil vom 29. April 2008 festgestellt und die Preiserhöhungen der ENSO für unwirksam erklärt.
Für Tarifkunden, das sind zum Beispiel die meisten Stromkunden (Ausnahme: Nachtstrom, Wärmepumpenstrom) muss der Versorger vor Gericht den Billigkeitsnachweis führen. In welcher Weise das gelingt, hängt sehr stark vom einzelnen Gericht ab.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. rät den protestierenden Verbrauchern zu folgendem:
Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
Schenken Sie den rechtlichen Ausführungen des Versorgers und auch den eingeschalteten Anwaltskanzleien keinen Glauben, was in den Schreiben der Versorger und Ihrer Anwälte steht, ist meist schlichtweg falsch Lassen Sie sich keinesfalls in eine juristische Diskussion ein, selbst wenn Sie sich mit der Materie beschäftigt haben.
Bringen Sie in einem kurzen Schreiben zum Ausdruck, dass Sie an Ihrer bisherigen Auffassung festhalten. Begründen Sie dies bitte nicht.
Auch bei Preissenkungen sollten Sie schriftlich widersprechen und zum Ausdruck bringen, dass Sie die Preissenkung für unzureichend halten und an Ihrem bisherigen Vorgehen festhalten.
Geben Sie nicht auf Suchen Sie Unterstützung bei einer örtlichen Protestgruppe http://www.energieverbraucher.de/seite1716.html oder beim Bund der Energieverbraucher http://www.energieverbraucher.de oder einer Verbraucherzentrale

Wie ist denn hier der Stand der Dinge ? Man hört und liest vor allem nichts mehr darüber. Ist ein  Preismißbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen die BHAG noch am Laufen oder schon ad acta gelegt ? ENERGIENETZ müsste doch inzwischen mehr darüber wissen.
\" Wenn nicht jetzt - wann dann ??? \"   8)

 

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