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Autor Thema: LG Köln, Urt. v. 14.08.09, Az. 90 O 41/07 Zahlungsklage gegen Tarifkunde abgewiesen  (Gelesen 6428 mal)

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Offline Smokie

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Wie geht es hier weiter ? Ist das Urteil Rechtskräftig oder geht es in die nächste Instanz ?
\" Wenn nicht jetzt - wann dann ??? \"   8)

Offline RuRo

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Das Landgericht Köln führt in seiner Urteilsbegründung auf Seite 9 unten aus:

..., dass nach der Rechtsprechung des BGH jede einzelne Preisbestimmung eine Leistungsbestimmung im Sinne von § 315 Abs. 3 BGB darstellt und daher jede für sich genommen einer gesonderten Billigkeitsprüfung zu unterziehen ist.

Im weiteren wird zwar auf das BGH-Urteil vom 19.11.08 - VIII ZR 138/07, Rn. 15 verwiesen; der zitierte Inhalt ist der Randnummer offensichtlich nicht zu entnehmen.

Frage daher: Aus welchem Urteil ergibt sich die schrittweise Prüfung?
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline tangocharly

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BGH, 29.04.2008, Az.: KZR 2/07, Tz. 26

(nichts anderes meint aber auch der VIII. im Urteil v. 19.11.2008, VIII ZR 138/07, Tz. 15).
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline bolli

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Zitat
Original von tangocharly
BGH, 29.04.2008, Az.: KZR 2/07, Tz. 26

(nichts anderes meint aber auch der VIII. im Urteil v. 19.11.2008, VIII ZR 138/07, Tz. 15).
?(   Im Urteil des Kartellsenats (KZR 2/07) geht es doch wohl um die Frage der unwirksamen Preisänderungsklausel und in der Tz 26 um die Frage, dass bei Preisänderungen für die Erhöhungen die gleichen Maßstäbe gelten müssen wie für Preisreduzierungen, oder hab ich da was mißverstanden. Die Frage der Billigkeitsprüfung für jede einzelne Preisänderung und schon garnicht, ob der gesamte Preis oder nur die Preisänderung dieser Kontrolle unterliegt, ist da behandelt.

Denn bei letzterem liegt beim Urteil vom 19.11.08 des VIII. Senats der Knackpunkt, da er behauptet,  dass unwidersprochene Preise als vereinbart gelten und somit nicht mehr der Billigkeitsprüfung unterliegen und dieses sogar für die erstmalige Belieferung in der Grundversorgung gilt, selbst wenn man Widerspruch eingelegt hat  ?( , da man durch die anschließende Gasabnahme doch wieder das Angebot des Versorgers zu den veröffentlichten Preisen angenommen hat. So will man es uns zumindest verkaufen.  8).

Da wird dann bei der Überprüfung der Billigkeit der einzelnen Preiserhöhung ein gehöriger Teil ausgeblendet.  :evil:

 

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