Hallo,
gestern war in der Zeitung zu lesen, das EON WW Mahnschreiben an die \"Gaspreisverweigerer\" verschicken will. Heute habe ich das nachfolgende Schreiben erhalten. Statt Mahnung steht dort Zahlungsaufforderung. Muss ich in irgendeiner Weise reagieren? Wäre um einen Rat dankbar.
10. November 2008
Zahlungsaufforderung
Verbrauchsstelle: ******
Sehr geehrter Herr Striewe,
Sie haben gegen unsere Preise Widerspruch gemäß § 315 BGB eingelegt und sich entschieden, die Energie, die Sie von uns beziehen, bis zum heutigen Tag nicht in voller Höhe zu bezahlen.
Ihr Abrechnungskonto bei uns weist zum 08.02.2008 einen offenen Betrag in Höhe von insgesamt (ca. 700€) Euro auf. Die beiliegende Übersicht zeigt Ihnen, aus welchen offenen Forderungen sich dieser Betrag zusammensetzt.
Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von (ca 700€) Euro bis zum 20.11.2008 auf unser unten angegebenes Konto.
Geben Sie bei der Überweisung bitte auch Ihre Vertragskontonummer an, damit wir Ihre Zahlung schnell und eindeutig zuordnen können.
Auch in Ihrem Interesse bitten wir Sie eindringlich, Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Sollten Sie den genannten Betrag nicht zahlen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten. Für die hierdurch entstehenden Verfahrenskosten müssen Sie gegebenenfalls ebenfalls aufkommen.
Mit freundlichen Grüßen
E.ON Westfalen Weser Vertrieb GmbH
i. V. i. V.
Georg Ludwig Klaus Brüggemann