Energiepreis-Protest > Stadtwerke Rostock
gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005
RR-E-ft:
Stadtwerke Rostock schicken Mahnbescheide für 2005
In jedem konkreten Fall muss geklärt werden, ob es sich um einen Sondervertrag mit einer unwirksamen Klausel oder aber um einen Tarifvertrag in der Grundversorgung handelt, bei dem eine gesetzliche Verpflichtung besteht, den jeweiligen Tarif aufgrund der konkreten Kostenlage am Maßstab der Billigkeit zu bilden (vgl. BGH, Urt. v. 29.04.2008, Az. KZR 2/07 Rdn. 23, 26).
Im Zahlungsprozess des Versorgers kommt es entscheidend darauf an, das Recht zur Preisbestimmung zu bestreiten und für den Fall des etwaigen Nachweises eines Rechts zur Preisbestimmung die gesamte einseitige Preisbestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig zu rügen und den Nachweis zu fordern, dass der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG mit der Preisbestimmung entsprochen wurde.
Pelikan:
moin moin,
im Urteil 41c365/07 gibt der Richter bekannt:
\"Auf die Preise für Tarifkunden ist der §315 Abs.3 BGB nicht anwendbar.\"
Habe ich da was falsch verstanden?
Mit Gruß vom
Pelikan
RR-E-ft:
Möglicherweise hat der Richter etwas falsch verstanden:
Nur auf die Preise der Tarifkunden findet § 315 BGB direkte Anwendung, weil nur bei diesen überhaupt ein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB besteht (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 Rn. 17; BGH, Urt. v. 04.03.2008 - KZR 29/06 Rn. 20; BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07, Rdn. 23, 26).
L938:
Noch ein paar Fragen speziell an @RR-E-ft
1. Ließe sich ein Mahnbescheid oder gar eine Sperrandrohung abwenden wenn man stets mit ein bis zwei Abschlagszahlungen im vorraus ist, also man quasi trotz eines Einbehalts im Minus ist, einen im erweiterten Sinne positiven Kontostand hat?
2. Wie ist das mit der im Parallelthred festgestellten offensichtlichen Tatsache das die Stadtwerke vermutlich bei ihrem eigenen Teilhaber das Gas einkaufen. Es lässt sich ja annehmen das hier der Gewinn eine Stufe weiter vorn abgeschöpft wird. Wie ist hier die Rechtslage?
3. Wann wären die Ansprüche der Stadtwerke für 2005 verjährt. Ist hier durch einen abgelehnten Mahnbescheid eine Unterbrechung eingetreten?
4. Wann und ist überhaupt mit einer wie im Zeitungstext erwähnten BGH Entscheidung zu rechnen?
Gruß L938
luschi:
zu meiner zahlung unter vorbehalt - mir ist klar, dass das geld erstmal weg ist und von alleine nicht wiederkommen wird. mir war an der stelle wichtig, dass ich mir noch die option der gerichtlichen klaerung fuer die nachfolgejahre offenhalte. gegenwaertig sind die urteile hier in rostock sehr versorgerfreundlich ausgefallen. mir wurde erklaert (verbraucherzentrale), dass ich mit meinen 70euro nachzahlung hier im rostocker amtsgericht haengenbleiben werde - also nicht auf hoehere instanzen hoffen kann.
@l938
forderungen nach billigkeitseinwand verjaehren nicht.
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