Energiepreis-Protest > Stadtwerke Rostock
gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005
luschi:
hab ihn am samstag im briefkasten gehabt. weil ich bisher die preissteigerung ab 2005 nicht voll anerkannt habe, fuer 2005 aber gerichtlich festgestellt wurde, dass die preissteigerung 2005 billig war, habe ich fuer den zeitraum der richterlichen feststellung einen mahnbescheid bekommen.
in der verbraucherzentrale wurde mir klar gesagt, dass ich hier in rostock beim amtsgericht keine chance habe. BGH-urteile sind hier nicht erheblich und bei 70euro kommt man auch nicht in hoehere instanzen, wo anders entschieden werden koennte.
mir wurde geraten, unter vorbehalt zu zahlen. den vorbehalt solle ich deutlich auch auf der ueberweisung vermerken.
die stadtwerke rostock scheinen sich ihrer sache sehr sicher zu sein. mir persoenlich wurde bisher keine billigkeit nachgewiesen. es wird einfach ein urteil verallgemeinert.
L938:
Bei mir ist das AG Doberan zuständig da ich im Landkreis wohne. Ich werde aber widersprechen. Der Streitwert ist gering, da halten sich zu erwartende Kosten im Falle das man verliert im Rahmen. Ich mache mir nur Sorgen einen qualifizierten Anwalt für Energierecht hier vor Ort zu finden, denn die Stadtwerke lassen sich von einer der namhaftesten Kanzleien Rostocks vertreten. Rostock ist voll von Anwälten. Einige davon würde ich aber nicht mal meinem Gegner wünschen. Den Kuschkurs der Verbraucherzentrale werde ich nicht fahren. Das mit der verallgemeinerung sehe ich ähnlich. Mir wurde bis heute kein Nachweis erbracht.
Ich finde man sollte in dem Falle das die Stadtwerke hier gegen jemanden Klage erheben sich dann wirklich mal zusammenfinden. Über Taktiken und Pläne sollte man sich hier nicht weiter auslassen. Wer weiß wer da mitliest. Es sind ja schon einige die sich hier gefunden haben. Vielleicht kann man sich ja organisiert zu Wehr setzen.
Gruß P.
luschi:
ich wuerde es nicht kuschkurs nennen (verbraucherzentrale). die haben einfach mehr erfahrungswerte und haben gesehen, was hier im amtsgericht rostock laeuft. da sind sondergaskunden mal eben mit grundversorgten in einem topf, weil ja fast jeder so einen sondervertrag bekommt. dass der BGH hier differnziert und zu entgegensaetzlichen urteilen gelangt, wird unter im amtgericht rostock unter den teppich gekehrt.
ich hab es als ehrlichen rat verstanden.
wobei man allerdings sagen muss, dass es hier noch keiner auf die unrechtmaessigkeit der preisanpassungsklausel versucht hat.
letztendlich stell ich es mir schwierig vor, einen guten versierten anwalt zu bekommen -> bei 70€ streitwert.
bei mir ist ja auch noch nicht der ganze zug abgefahren. ich habe fuer 2005 unter vorbehalt gezahlt, womit ich zum ausdruck bringe, dass ich es nicht akzeptiere. es werden ja kuenftig noch die folgejahre zu betrachten sein.
kamaraba:
@luschi
--- Zitat ---ich habe fuer 2005 unter vorbehalt gezahlt, womit ich zum ausdruck bringe, dass ich es nicht akzeptiere.
--- Ende Zitat ---
Zitat Herr Fricke:\"Das Geld ist nicht weg, es haben nur andere!\"
L938:
@luschi
Ich kenne niemanden der jemals \"unter Vorbehalt\" gezahltes Geld vom Streitgegner einfach so wiederbekommen hat. Für die Stadtwerke ist die Geschichte bei Dir quasi durch.
Die Verbraucherzentrale wird alles tun sich die Finger nicht an einem Prozess zu verbrennen. Hier wird der Kurs gefahren der sich für die breite Masse am besten verkaufen lässt. Du bezahlst Dein Entgelt, bekommst schöne Ratschläge fühlst Dich ernst genommen. Die Stadtwerke haben Ihr Geld und Du hast das Gefühl ich hab ja unter Vorbehalt bezahlt und ich könnte ja. Ich sehe hier noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
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