Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten  (Gelesen 7418 mal)

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Offline Roger

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Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten
« am: 10. November 2008, 17:28:57 »
Hallo zusammen,
ich habe am Mittwoch trotz Widerspruch Strompreise eine Ankündigung der Versorgungseinstellung zum 12.11.08 bekommen.

Nun habe ich einen Anwalt eingeschaltet und Hausverbot erteilt.
Dieser meint ich solle den Abkassierer vom Grundstück jagen.
Weiterhin kümmert er sich um eine Unterlassungsklage.

Kann der Strom trotzdem abgestellt werden ?
Ich mache mir etwas Sorgen, da ohne Strom keine Einnahmen !
Roger

Offline bjo

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Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten
« Antwort #1 am: 10. November 2008, 23:29:40 »
Hallo,
du hast nciht geschrieben wo der Zähler sitzt!

Befindet sich der Zähler auf deim Grund und Boden muß der Versorger
die Straße aufgraben um zu sperren.
Kannst ja vorsichtshalber schon mal hier den Versorger anprangern lassen
(Homepage) !

Offline Pelikan

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Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten
« Antwort #2 am: 11. November 2008, 07:37:04 »
moin moin,

@bjo

alles schon vorgekommen...
SW Rostock stellen Familie kalt

Offline Roger

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Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten
« Antwort #3 am: 11. November 2008, 07:53:24 »
Der zähler sitzt auf dem Grundstück im Haus !
Roger

Offline bjo

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Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten
« Antwort #4 am: 11. November 2008, 10:55:37 »
Hallo,
dann muß der Versorger graben!

Vorschlag
- halt alles bereit, Camera
- Telefonnummer der örtliche Presse
- Polizei, zwecks Namensfeststellung
- usw..

wenn die das tatsächlich durchziehen sollten würde ich mit der gegebenen
Härte zurückschlagen.

Offline tangocharly

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Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten
« Antwort #5 am: 11. November 2008, 11:45:41 »
@ alle

.... ist ja alles schön und gut, was da so vorgeschlagen wird. Ich hoffe, dass der Rechtsanwalt des Betreffenden bereits in den Startlöchern liegt, um die Aktion gerichtlich verbieten zu lassen.

Wurden denn die Androhungs- und Ankündigungsfristen eingehalten (§ 19 Abs. 2 u. 3 StromGVV) ?  

Aber, auch daran denken, die Landeskartellbehörde und ggf. das Bundeskartellamt einzuschalten (zu informieren).
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Wasserwaage

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Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten
« Antwort #6 am: 11. November 2008, 13:54:09 »
Ich sehe es werden wieder alle Geschütze aufgefahren die man sich so denken kann... Mir stellen sich wenn ich den Beitrag lese ertmal nur 2 Fragen:

1. Haben Sie evtl. Ihre Zahlungen bis auf 0 gekürzt? Oder haben Sie evtl. mit dem Einwand und dem Kürzen erst angefangen nachdem sich schon einiges an Forderungen summiert hatte?

2. \"Ich mache mir etwas Sorgen, da ohne Strom keine Einnahmen !\"

 - Dieser Satz lässt dann doch darauf schließen, dass Sie kein normaler Haushaltskunde sind. Nach was für einem Vertrag werden Sie denn versorgt? Sind Sie überhaupt zu einem Einwand nach §315 berechtigt?
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline Roger

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Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten
« Antwort #7 am: 12. November 2008, 09:18:35 »
Wir sind Gewerbekunden.
Der Einwand wurde schon vor längerer Zeit zugestellt und wieder einmal niedergeredet.

Nun sind wir mit nicht ganz 2 Abschlägen im Rückstand, da wir vorerst nichts mehr gezahlt haben.

Ich habe gestern das Kartellamt informiert.
Hier wurde ich auch sehr nett beraten.
Vom Kartellamt wurde eine Mail an E.ON Avacon verschickt.
Gleichzeitig habe ich E.ON nochmals aufgefordert die Androhung zurückzunehmen und gleichzeitig wurde nochmals das Kartellamt,mein Anwalt,die Pressestelle von E.ON und die Bildzeitung per Mail informiert.
Wie zu erwarten ist wieder mal nichts passiert und nun warte ich auf den netten Außendienst um diesen vom Grundstück zu jagen.
Wir haben E.ON auch mitgeteilt das wir bereit sind einen angemessenden Abschlag zu zahlen.
Roger

Offline Wasserwaage

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Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten
« Antwort #8 am: 12. November 2008, 10:25:41 »
irgendjemand noch fragen?
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline Roger

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Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten
« Antwort #9 am: 12. November 2008, 10:41:30 »
Wie kann ich das verstehen ?
Roger

Offline Roger

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Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten
« Antwort #10 am: 12. November 2008, 12:09:57 »
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ich habe gestern folgende E-Mail an E.ON Avacon verschickt:
 
Ihre Sperrandrohung zum 12.11.08
Vertr. Kt.210012998355
 
Sehr geehrtexxxxx,
ich beziehe mich auf die Sperrandrohung zum 12.11.08.
Wie aus meinem Fax ersichtlich, habe ich hier Widerspruch eingelegt und Ihrem Unternehmen Hausverbot erteilt.
Ich beziehe mich hier auch auf mein Schreiben vom 18.08.08.
 
Wir haben uns ausdrücklich auf den Einwand der Unbilligkeit des Strompreises- und Gaspreises bezogen.
Eine Sperrung sowie die Androhung einer Sperre ist rechtswidrig !
 
Leider haben Sie die von mir gesetzte Frist zum 07.11.08 nicht eingehalten.
Ich habe heute mit dem Ministerium für Wirtschaft-Kartellabteilung- Kontakt aufgenommen, wie Sie aus diesem Anhang entnehmen können.
Ich fordere Sie nochmals auf die Sperrandrohung sofort zurückzunehmen.
 
Wir haben Herrn RA xxxxin xxxx Tel. xxxxxx zur Wahrung unserer rechtlichen Interessen beauftragt.
Weiterhin haben wir die Presse und das Bundeskartellamt Bonn informiert.
 
Diese Vorgehensweise hatte ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt !
 
Sollte es zu einem Sperrversuch kommen, werden wir alle Möglichkeiten ergreifen.
 
Selbstverständlich sind wir bereit einen angemessenen Abschlag zu zahlen.
Dieser wird von unserem Anwalt errechnet.
Wir haben Herrn RA xxxx beauftragt unsere Verträge zu prüfen und mögliche Rückforderungen anzumelden.
 
 
Ich werde mit dieser Mail auch Ihre Pressestelle informieren.
 
 
Ich erwarte Ihre kurzfristige Rückantwort bis zum 12.11.08
 
Mit freundlichen Grüßen
 

 
Wie zu erwarten kam wieder keine Reaktion.
Die Lesebestätigung habe ich gestern erhalten.
 
Gleichzeitig habe ich dem Bundeskartellamt,der Pressestelle von E.ON Avacon,unserem Anwalt und der Bildzeitung eine Kopie gesendet.
Nun warten wir hier auf den Außendienst, welcher den Strom abstellen soll.
 
Mit freundlichen Grüßen

 
 
----- Original Message -----
From: xxxxxxxxxxx

Subject: Androhung einer Stromliefersperre durch eon-avacon - Unvereinbarkeit mit § 19 Abs. 1 GWB


Sehr geehrter Herrxxxx,
 
die Landeskartellbehörde Sachsen-Anhalt hält im Einklang mit dem Bundeskartellamt die Praxis der marktbeherrschenden Energieversorgungsunternehmen, bei der Belieferung der nichtleistungsgemessenen Haushalts- und Kleingewerbekunden  mit Gas oder Strom, die sich gegenüber vom Versorger einseitig festgelegten Energiepreiserhöhungen auf § 315 BGB berufen, wegen diesen Einwands
-        die Einstellung der Versorgung anzudrohen oder tatsächlich vorzunehmen,

oder

-        tarifähnlich ausgestaltete Sonderverträge mit einseitigem Preisbestimmungsrecht des Versorgers zu kündigen und den Kunden in den teureren Grundversorgungstarif einzuordnen, oder diese Vorgehensweise anzudrohen

für unvereinbar mit dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot des § 19 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

 

Begründung

Der Einwand aus § 315 BGB ist ein zivilvertragsrechtliches Korrektiv, das in Energieversorgungsverträgen, auf deren Erfüllung der Kunde angewiesen ist und in denen dem Versorger ein einseitiges Preisbestimmungsrecht eingeräumt ist, ein angemessenes Verhältnis vertraglich vereinbarter Leistungen gewährleisten soll. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es daher seit langem anerkannt, dass Tarife von Versorgungsunternehmen, die im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Teil im Bedarfsfall angewiesen ist, nach billigem Ermessen festgesetzt werden müssen und einer Billigkeitskontrolle in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB unterfallen. Ein Einwand nach § 315 BGB hat somit zur Folge, dass entsprechende Preise/Preiserhöhungen für den Kunden erst fällig und somit durchsetzbar sind, wenn deren Billigkeit unstreitig feststeht oder gerichtlich festgestellt worden sind. Solange dies nicht der Fall ist, besteht kein rechtlich schutzwürdiges Interesse des Energieversorgungsunternehmens an vertragsrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem Kunden, die zu einer Beeinträchtigung des Rechts des Kunden, den Einwand aus § 315 BGB erheben und die Angemessenheit der einseitig festgesetzten Energiepreise hinterfragen zu können, führen.

 

 

Das Bundeskartellamt hält eine Sperrandrohung von Energieunternehmen gegenüber von Verbrauchern in  o. g. Fällen für unzulässig und droht bei Zuwiderhandlungen ein Bußgeld an. Die entsprechende  Pressemitteilung habe ich Ihnen beigelegt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXX
_______________________
Referat 42
Wettbewerbsrecht, Bankwesen, Versicherungen

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
des Landes Sachsen-Anhalt
Roger

Offline u.h.

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Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten
« Antwort #11 am: 12. November 2008, 13:25:01 »
Zitat
Original von Roger
...
Sehr geehrter Herrxxxx,
 
die Landeskartellbehörde Sachsen-Anhalt hält im Einklang mit dem Bundeskartellamt die Praxis der marktbeherrschenden Energieversorgungsunternehmen, ...

-        tarifähnlich ausgestaltete Sonderverträge mit einseitigem Preisbestimmungsrecht des Versorgers zu kündigen und den Kunden in den teureren Grundversorgungstarif einzuordnen, oder diese Vorgehensweise anzudrohen

für unvereinbar mit dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot des § 19 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
...

So weit - so klar.

Was ist aber für den Fall, daß das
Energieversorgungsunternehmen einen Sondervertrag kündigt, OHNE Androhung den Kunden in den teureren Grundversorgungstarif einzuordnen, sondern einfach einen neuen (natürlich teureren) Sondervertrag anbietet???

Darauf habe ich bisher nirgendwo eine Antwort gefunden!

Offline Roger

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Sperrandrohung trotz Widerspruch erhalten
« Antwort #12 am: 12. November 2008, 23:31:22 »
So,der Tag ist um !
Keine Sperrung, keine Reaktion und auch kein Besuch vom Außendienst.
Mal sehen ob morgen eine gerichtliche Verfügung kommt.

Es wäre schön wenn man eine KLAGEGEMEINSCHAFT auch in Sachsen-Anhalt gründen könnte.
Ich lasse es mir jedenfalls nicht mehr gefallen !!

Wenn jemand Interesse hat einfach PN Box nutzen oder Tel.01736905278

Ich habe das Gefühl das hier im Osten keiner so richtig Mut hat sich zu wehren.

Es war heute ein Beweis das Gegenwehr auch einen Sinn hat !

Also habt Mut und meldet Euch bei mir.
Roger

 

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