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Wegekosten und Mahnkosten bei Entega

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Parody2005:
Hallo,

ich bin ganz neu hier und erstmal ein Hallo.

Entega zockt übelst ab. Heute war der Eintreiber da (wegegeld von 71,33! Euros).
Bezahlt ist alles bis Ende Oktober, der Abschlag vom 20. Oktober noch nicht.
Vor einigen Tagen kam schon eine Mahnung für 11 € und jetzt, 5 Tage später der Eintreiber.
So geht das ständig. Mittlerweile sind über 200 Euro Mahnkosten aufgelaufen, die ich nicht bezahlen werde und will, da das Abzocke ist - so empfinde ich das.
Es ist ja nicht so dass ich über Monate hinweg nicht bezahle, nur eben ein paar Tage später.
Meine Frage, ist das, was Entega da treibt überhaupt rechtens?
Der Eintreiber wollte wohl eher die Mahnkosten eintreiben.
11 Euro Mahnkosten (fast 2 x im Monat) ist auch Abzocke.
hat sich jemand schon einmal erfolgreich dagegen gewehrt?
Ich habe zum Dezember gekündigt und bei  einem neuen Anbieter /GGEW) einen Vertrag unterschrieben.

Danke für Eure Antworten.

Grüße

m00652:
Hallo,
das sind ja ganz neue Sitten, dass die wegen 11 EUR einen Eintreiber vorbeisenden. Wegen diesen Mini-Betrag werden die Dich nicht vors Gericht ziehen, solange Du Widerspruch eingelegt hast.

Beim Wechsel zum neuen Anbieter können Sie natürlich den Spies umdrehen und Dich hängen lassen (kann teilweise bis zu 6 Monaten dauern). Kam schon mal ein Bericht auf ARD und HR3 über die Machenschaften der entega gegenüber wechselwilligen Kunden.

Gruss
m00652

Parody2005:
Hallo,

nein die haben den Typen vorbeigeschickt, da am 20 Okt. die Abschlags-Rate noch nicht da war und weil die das ganze Spiel seit Mai mit mir betreiben( seitdem ich gekündigt habe und wechseln will was erst zum Dez. klappt)
Das sind insgesamt 120 Euro Mahnkosten (ab heute 72 Euros mehr) und den Abschlag für Oktober.
Die schicken sofort nach einigen Tagen eine Mahnung mit jeweils 11 Euros raus und das so 2 mal im Monat, so hat sich das zusammengläppert.

Mal sehen auf was die noch kommen - Entega nie mehr wieder!

Regina***:
Hi,

erst mal wäre zu prüfen, ob die Höhe der Mahnkosten gerechtfertigt ist,
denn soweit mir bekannt ist, dürfen hier nur TATSÄCHLICH ANGEFALLENE KOSTEN als Mahngebühr berechnet werden.
(Frag mich aber nicht, wo das in Gesetz oder Verordnungen steht, das weiß ich nicht).

Zum anderen zählt auch der Maßstab der Verhältnismäßigkeit.
Ich denke, es ist unverhältnismäßig, wegen ausstehender Mahnkosten und EINER ausstehenden Abschlagszahlung den Eintreiber vorbeizuschicken.
Zumal Entega aus Deinem Zahlungsverhalten weiß, dass Du immer bezahlst ... wenn auch immer etwas zu spät ... (bitte also den nächsten Abschlag pünktlich bezahlen!)
Also ich denke, falls Entega Dich verklagt, könntest Du evtl. mit dem Stichwort: \"Verhältnismäßigkeit\" durchkommen.

Hast Du einen Preiswiderspruch nach § 315 BGB eingelegt?
Dann dürfte Entega sowieso keine Mahnkosten erheben
(macht es aber trotzdem, habe ich ja auch erlebt).

Ansonsten hat Entega das in ihren geänderten AGBs vor einiger Zeit mal mitgeteilt, dass sie die Mahnkosten erhöhen.
Allerdings wäre da noch die Frage, inwieweit ein Versorger EINSEITIG seine AGBs ändern darf und eine Nichtreaktion des Kunden gleichzeitig ein Einverständnis darstellt.

Viele Grüße
Regina

eislud:
Bezüglich der einseitigen Änderung von AGBs: Änderung der AGB / NAV

Gruss eislud

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