Hi,
erst mal wäre zu prüfen, ob die Höhe der Mahnkosten gerechtfertigt ist,
denn soweit mir bekannt ist, dürfen hier nur TATSÄCHLICH ANGEFALLENE KOSTEN als Mahngebühr berechnet werden.
(Frag mich aber nicht, wo das in Gesetz oder Verordnungen steht, das weiß ich nicht).
Zum anderen zählt auch der Maßstab der Verhältnismäßigkeit.
Ich denke, es ist unverhältnismäßig, wegen ausstehender Mahnkosten und EINER ausstehenden Abschlagszahlung den Eintreiber vorbeizuschicken.
Zumal Entega aus Deinem Zahlungsverhalten weiß, dass Du immer bezahlst ... wenn auch immer etwas zu spät ... (bitte also den nächsten Abschlag pünktlich bezahlen!)
Also ich denke, falls Entega Dich verklagt, könntest Du evtl. mit dem Stichwort: \"Verhältnismäßigkeit\" durchkommen.
Hast Du einen Preiswiderspruch nach § 315 BGB eingelegt?
Dann dürfte Entega sowieso keine Mahnkosten erheben
(macht es aber trotzdem, habe ich ja auch erlebt).
Ansonsten hat Entega das in ihren geänderten AGBs vor einiger Zeit mal mitgeteilt, dass sie die Mahnkosten erhöhen.
Allerdings wäre da noch die Frage, inwieweit ein Versorger EINSEITIG seine AGBs ändern darf und eine Nichtreaktion des Kunden gleichzeitig ein Einverständnis darstellt.
Viele Grüße
Regina