Energiepreis-Protest > ENTEGA
Strom- und Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2009
eislud:
@Energierebell
--- Zitat ---Original von Energierebell
Wenn ich die anderen Beiträge richtig verstanden habe, sollte man keinen Widerspruch einlegen da sonst eine Kündigung folgen könnte.
--- Ende Zitat ---
Sehe ich auch so.
--- Zitat ---Original von Energierebell
Wenn man also nicht widerspricht, erstellt man einfach eine Gegenrechnung zu den alten Bedingungen? Muss man das dann nicht irgendwie begründen oder erläutern?
--- Ende Zitat ---
Gegenrechnung wie bisher.
Eine Begründung bei der Gegenrechnung ist meines Erachtens nicht notwendig, es besteht ja ein ungekündigter Vertrag auf den ich mich beziehe. Für Begründungen ist vor Gericht dann noch ausreichend Zeit, dann mit Unterstützung eines versierten Rechtsanwaltes. Mit eigenen Begründungen könnte man sich zudem womöglich unabsichtlich selbst ein Bein stellen.
Der Komfort 1 war definitiv ein Sondervertrag.
Gruß eislud
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