Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen  (Gelesen 20945 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline SteGro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« am: 07. November 2008, 09:54:41 »
Hallo zusammen,

als Strom-Neukunde der SW Tue habe ich eine Benachrichtigung über die zukünftige Höhe der monatl. Abschlagszahlungen erhalten.
Da diese ca. 20% höher lagen als die von mir berechneten,
habe ich nachgefragt wie Abschläge zustande kommen.
Als Antwort erhielt ich:

Verbrauch * Preis/kWh + Grundpreis / 11 * 1,1 = X

Ich hatte eigentlich mit:

Verbrauch * Preis/kWh + Grundpreis / 12 = X

gerechnet!!!

Hat der Versorger ein Recht auf die von IHM berechneten Abschläge?
Kann ich die Einzugsermächtigung auf die von MIR berechnete Höhe der Abschlagszahlungen begrenzen??

Danke schon mal im voraus,


SteGro

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #1 am: 07. November 2008, 10:14:59 »
@SteGro

M. E. hat Ihr Versorger recht. 11 x Abschlagszahlung. Die 12. ist die Endabrechnung.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline berghaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 709
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #2 am: 08. November 2008, 00:12:32 »
@ SteGro

Mein Gasversorger (RWE) erhebt seit Jahren mit der Nachzahlung bzw. der Erstattung eines Guthabens zum Ende des Abrechnungsmonats den 1. Abschlag und dann 11 weitere Abschläge.
Der von ihm berechnete Abschlag lag aber immer um 5 – 20 % über dem Abschlag nach der Formel:
Verbrauch * letzter Preis/kwh + Grundpreis / 12 Monate.
Wie er tatsächlich rechnet, weiß ich jedoch nicht
Wenn aber tatsächlich nur 11 Abschläge erhoben werden und eine Preissteigerung von 10% erwartet (und zugelassen) wird, wird die Berechnung wohl richtig sein.

berghaus

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #3 am: 10. November 2008, 07:51:11 »
Die Abschlagsberechnung Verbrauch / 11 ist m.E. nicht richtig.
Ich würde widersprechen und eine Berechnung Verbrauch / 12 verlangen.

Normalerweise soll der Versorger mit den 11 Abschlägen und der einen Jahresrechnung auf den Gesamtverbrauch kommen, so dass man monatlich immer den gleichen Betrag zahlt.

Im Gesetz steht, dass der Versorger berechtigt ist, angemessene monatliche Abschläge zu verlangen.

In 11 Monatsabschlägen schon den Gesamtverbrauch einzukassieren und dann mit der Jahresrechnung auf Null zu kommen, oder gar auf eine Rückzahlung, ist m.E. nicht rechtens, denn das kommt einem zinslosen Kredit für den Versorger gleich. Darauf hat er keinen Anspruch.

Wo bei Ihnen dann noch der zusätzliche Faktor 1,1 herkommt sollte vom Versorger begründet werden können. Bei einer entsprechenden, bereits angekündigten Preiserhöhung kann dies in Ordnung sein (sofern man mit der Preiserhöhung einverstanden ist ;)).
Allerdings berechnen manche Stadtwerke solche \"Zuschläge\" auf die Abschlagszahlungen ohne Grund und nur, um sich zinslose Kredite von den Verbrauchern zu holen.
Das muss man sich nicht gefallen lassen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #4 am: 10. November 2008, 12:39:57 »
Zitat
Original von kamaraba
@SteGro

M. E. hat Ihr Versorger recht. 11 x Abschlagszahlung. Die 12. ist die Endabrechnung.
    Das sehe ich auch so:

    Beispiel einer guten Erklärung:

    Der neue Abschlagsbetrag wird so kalkuliert, dass es bei Ihrer Jahresabrechnung nicht zu Nachforderungen kommt. Ihr Abschlagsbetrag berechnet sich aus den bisher ermittelten Jahresverbrauchsdaten nach folgender Formel:

    (Jahresmenge in kWh x Erdgaspreis pro kWh) + Grundpreis pro Monat in Euro / 12 Monate = monatlicher Abschlagsbetrag)

    Bei einer unterjährigen Anmeldungen wird bis zum Ende des Abrechnungsjahres der zu erwartende Verbrauch anteilsmäßig nach einer statistischen Monatsgewichtung ermittelt und in der Abschlagsberechnung berücksichtigt.
    ----------
    Gezahlt wird dann 11 mal der Abschlag und dann der Abrechnungsbetrag, der im idealen Fall der Höhe des Abschlags entspricht. Also im Idealfall 12 mal monatlich die gleiche Summe.  
     
    Auch die SWE TÜ dürften so rechnen.

    Regelung der SWE TÜ:
    Der Lieferant kann vom Kunden monatliche Abschlagszahlungen verlangen. Der Lieferant berechnet diese unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verbrauchs und/oder der Abrechnung der vorangegangenen
    12 Monate nach billigem Ermessen. Liegt die letzte Jahresabrechnung nicht vor, ist der Lieferant auch zu einer entsprechenden Schätzung unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Verbrauchs vergleichbarer Kunden berechtigt. Macht der Kunde glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich von der Schätzung abweicht, ist dies angemessen zu berücksichtigen.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #5 am: 10. November 2008, 13:59:48 »
Der Versorger hat eben nicht recht, denke ich.
Bitte die Ausgangsfrage genau lesen:

Zitat
Original von SteGro
Als Antwort erhielt ich:
Verbrauch * Preis/kWh + Grundpreis / 11 * 1,1 = X
Ich hatte eigentlich mit:
Verbrauch * Preis/kWh + Grundpreis / 12 = X
gerechnet!!!
8) solar power rules

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #6 am: 10. November 2008, 15:15:47 »
Zitat
Original von superhaase
Der Versorger hat eben nicht recht, denke ich.
Bitte die Ausgangsfrage genau lesen
    @SteGro, sollte sich das nochmal erklären lassen, auch den Faktor 1,1. Ich denke, da liegt ein Missverständnis vor.

    Außerdem kann man auch Klammern setzen. Je nachdem sind die Ergebnisse nicht weit entfernt. Das kommt mir aber etwas abstrus daher.

    Die Erklärung von kamaraba (11 x Abschlagszahlung. Die 12. ist die Endabrechnung) ist aber richtig.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #7 am: 10. November 2008, 16:46:53 »
Die SWM setzten bei mir auch Vorjahresverbrauch * Einheitenpreis / 11 für die Abschlagszahlung an. Das ist also durchaus beabsichtigt!
Ferner liegt trotz dieser Erklärung der geforderte Abschlagspreis dann deutlich höher.

Also eine ähnliche Praxis wie bei SteGro.

Wie gesagt wollen sich einige Versorger auf diese Weise zinslose Kredite verschaffen.
8) solar power rules

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #8 am: 11. November 2008, 11:43:32 »
Unbillig angesetzte Abschlagszahlungen muss man ja nicht akzeptieren, man kann sich wehren.

Allerdings sollte man sich die Abschlagsberechnung vorher genau ansehen. Ich habe mir mal die SWM-Informationen dazu angesehen.

Beim Beispiel der SWM muss man zuerst berücksichtigen, dass die Abschlagszahlung zur Monatsmitte und nicht am Monatsanfang eingezogen wird.

Beim Abrechnungsbeispiel der SWM \"Abrechnungszeitraum 02.12.06-01.12.07\" ist als erster Abschlag der 14.02.07 aufgeführt, außerdem sind nur 10 Abschlagszahlungen in der Beispielsabrechnung aufgeführt. @sh, so unfair sieht das doch nicht aus. Allerdings würde ich mir das Beispiel genau erklären lassen. Wie sieht denn die konkrete Abrechnung in München aus? Entspricht sie dem Beispiel?

Beispiel SWM

Interessant sind auch die Gewichtungstabellen

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #9 am: 11. November 2008, 12:11:02 »
@nomos:
Seit wann sind Sie denn den Versorgern gegenüber so vertrauensselig? ;)
Das Beispiel auf den SWM-Seiten entspricht nicht der Realität. Meine Rechnungen sehen anders aus. Es gibt 11 Abschläge. Ferner ist in dem Beispiel die Berechnung des neuen Abschlags nicht gezeigt.
Der Zahlungstermin der Abschläge variiert von Kunde zu Kunde (rollierend). Das spielt keine Rolle.
Tatsache ist, dass die SWM bei mir zuletzt so gerechnet hat:

(Verbrauch * zukünftiger Einheitenpreis + Jahresgrundpreis) / 11 (laut Aussage am Telefon)

So hätte ein Abschlag von etwa 100 Euro rauskommen müssen.
Auf der Jahresrechnung war aber ein neuer Abschlag von 130 festgesetzt. Wieso, konnte die Dame am Telefon nicht erklären.

Aber selbst die 100 Euro Abschlag hätte schon übers Jahr gemittelt einen zinslosen Kredit von etwa 50 Euro an die Stadtwerke bedeutet.
Das ist einfach eine Frechheit!

Angemessen ist ein Abschlag von:
(Verbrauch * zukünftiger Einheitenpreis + Jahresgrundpreis) / 12
und nichts anderes.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #10 am: 11. November 2008, 13:13:51 »
Zitat
Original von superhaase
@nomos:
Seit wann sind Sie denn den Versorgern gegenüber so vertrauensselig? ;)
    @sh, Lesen! Wie kommen Sie auf \"vertrauensselig\"? Ich habe geschrieben, man solle sich die Abschlagsberechnung vorher genau ansehen.

    Nachschüssig oder vorschüssig ist bei Ratenzahlungen ein Unterschied, das gilt auch für Abschlagszahlungen.   Das spielt schon eine Rolle, wenn man feststellen will, ob ein zinsloser Kredit gegenüber dem Versorger vorliegt.

    Dass die Aufteilung in zwölf Zahlungen (11 mal Abschlag, 1 mal Abrechnung) richtig ist, brauchen wir nicht weiter erörtern, da sind wir uns einig. Der voraussichtliche Gesamtverbrauch ist durch 12 zu teilen, wenn man Zahlungen in gleicher Höhe erreichen möchte. Wer Zinsvor- oder nachteile ganz vermeiden möchte, müsste täglich abrechnen.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #11 am: 11. November 2008, 15:58:10 »
@nomos:
Selbstverständlich kann man Zinsvor- und -nachteile nicht vermeiden, wenn mans taggenau betrachtet. Vor allem wenn man den Zeitpunkt der Jahresrechnung berücksichtigt: kommt diese im Frühjahr, dann geht der Verbraucher mit konstanten Abschlägen erheblich in Vorleistung - kommt sie im Herbst, geht der Versorger in Vorleistung. Das war auch schon mal Thema hier im Forum, als ein Versorger alle seine Kunden auf rollierende Abrechnung umstellte und sich manche dabei abgezockt fühlten.
Andererseits beziehen und bezahlen die Versorger das Gas auch nicht zu 100% deckungsgleich mit dem Endverbrauch. Man kann also die Betrachtung auch beliebig verkomplizieren und das Haar immer weiter spalten.

Aber das ist nicht das Thema hier.

Fakt ist einfach, dass ein Versorger, der Verbrauch/11 für die Abschläge verlangt und dann praktisch eine Jahresrechnung über 0 Euro ausstellt, so wie die SWM und die SWTÜ, sich einen (kleinen) zinslosen Kredit vom Verbraucher holt, wie ich oben erwähnt hatte.
Da beißt keine Maus keinen Faden nicht ab.
Ganz zu schweigen von den zusätzlichen unbegründeten Aufschlägen, die da von manchen noch erhoben werden und zu einer erheblichen Rückzahlung am Jahresende führen - so wie bei der SWM und der SWTÜ. Als Begründung hat irgendein Versorger mal geschrieben, er wolle die Verbraucher vor Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung \"schützen\", falls der kommende Winter recht streng würde, und verlange daher schon für die Abschlagszahlungen mehr. Es darf gelacht werden. Vielleicht werden die Abschlagszahlungen ja bald nach einem sog. Jahrhundertwinter kalkuliert, damit der Verbraucher vor Nachzahlungen wirklich sicher ist, \"nach menschlichem Ermessen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit\".  :D

Es soll ja Verbraucher geben, die das toll finden, wenn sie einmal im Jahr von ihrem Versorger eine größere Summe zurückbezahlt bekommen. Das hab ich wirklich allen Ernstes auch schon gelesen.  :tongue:

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #12 am: 11. November 2008, 18:13:48 »
Zitat
Original von superhaase
.. Man kann also die Betrachtung auch beliebig verkomplizieren und das Haar immer weiter spalten.

Aber das ist nicht das Thema hier.

Fakt ist einfach, dass ein Versorger, der Verbrauch/11 für die Abschläge verlangt und dann praktisch eine Jahresrechnung über 0 Euro ausstellt, so wie die SWM und die SWTÜ, sich einen (kleinen) zinslosen Kredit vom Verbraucher holt, wie ich oben erwähnt hatte.
Da beißt keine Maus keinen Faden nicht ab.
    @sh, was ist dann das Thema? Wer hat denn den \"(kleinen) zinslosen Kredit\" ins Spiel gebracht!? Außerdem, wenn man schon so dünne Haare spalten will, gehts in die Feinheiten und da sind alle Fakten zu berücksichtigen, auch wann der Abschlag eingezogen wird (Anfang, Mitte, Ende).

Zitat
Original von superhaase
Es soll ja Verbraucher geben, die das toll finden, wenn sie einmal im Jahr von ihrem Versorger eine größere Summe zurückbezahlt bekommen. Das hab ich wirklich allen Ernstes auch schon gelesen.  :tongue:
Zitat
Original von superhaase
Aber das ist nicht das Thema hier.
[/list]

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #13 am: 11. November 2008, 18:26:30 »
@nomos:
Was ist Ihr Problem?
Wollen Sie hier mal wieder einen persönlichen Streit vom Zaun brechen?
Lassen Sie das bitte!

Beschränken wir uns doch auf die Ausgangsfrage von SteGro.
8) solar power rules

Offline Gridpem

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 124
  • Karma: +0/-0
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #14 am: 16. November 2008, 10:30:49 »
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von superhaase

Aber das ist nicht das Thema hier.

Fakt ist einfach, dass ein Versorger, der Verbrauch/11 für die Abschläge verlangt und dann praktisch eine Jahresrechnung über 0 Euro ausstellt, so wie die SWM und die SWTÜ, sich einen (kleinen) zinslosen Kredit vom Verbraucher holt, wie ich oben erwähnt hatte.
Da beißt keine Maus keinen Faden nicht ab.

von wegen kleiner Kredit.

1/12 oder 1/11 sind etwa 10 %. nehmen wir mal als Beispiel die Stadtwerke München.

2 Mio Verträge (1 Mio Gas, 1 Mio Strom) mit sagen wir mal 500 EURO je Vertrag sind 1 Mrd Umsatz, davon 10 % sind 100.000.000 zinsloser Kredit
Das mal mit 5% Zinsen angelegt, sind Mehreinnahmen von: 5 Mio Euro nur bei den SW-München. Jetzt rechnet mal bundesweit hoch.

Wenn das klein ist, weiss ich nicht.

Leider gibt es zivilrechtlich keine konkreten Vorgaben zur Ermittlung der Abschlagshöhe. Ich kann nur jedem empfehlen, sich die Abschlagsmitteilungen genau durchzurechnen und eine Abschlagsanpassung zu verlangen. Das Recht hat jeder natürlich.

Gruß aus Meck-Pomm

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz