Hallo,
vielen Dank für die schnelle Reaktion. Ja, in der Tat habe ich die 1. Abschlagzahlung der neuen Abrechnungsperiode (€ 220,00) mit der von mir errechneten Überzahlung (€ 352,00) aus der letzten Abrechnung verrechnet, d.h. ich habe jetzt im Oktober keine Abschlagzahlung für Gas geleistet und hatte beabsichtigt, den Rest (€ 132,00) mit der Forderung im Dezember auszugleichen. Die Mahnung mit Sperrandrohung kam gestern, nachdem die Frist für die Zahlung des Abschlages verstrichen war. Ist meine Befürchtung richtig, dass dies rechtlich wohl nicht haltbar ist und ich keine Verrechnungsmöglichkeit habe, d.h. den Abschlag zahlen soll?
Vielen Dank.