Hallo werte Mit-Energieverbraucher,
am 31.10.2008 ist mir ein Schreiben der RWE ins Haus geflattert mit einer Zahlungsaufforderung über alle noch offenstehenden Beträge für welche die Fälligkeitstermine schon weit überschritten wären.
Man bittet um Verständnis, dass man die Kürzung ihrer vertraglich vereinbarten Entgelte nicht weiter hinzunehmen bereit ist. (Androhung Klage?).
Sofern ich/wir bis z. 17.11.08 begleichen verzichte man auch auf Verzugszinsen.
Kern des Schreibens ist natürlich die Berufung auf letztjährliche §315 BGH-Urteile, welche (angeblich, habe da auch was mitbekommen, war aber eine Einzelfallbetrachtung afaik ) welche Energieversorger dazu berechtigt gestiegene Bezugskosten an ihre Kunden weiterzugeben.
Nun - das ist klar - aber es wurden ja immer weit höhrere Beträge geltend gemacht als jene welche jemals quasi an der dt. Grenze bezogen wurden.
Man beruft sich ferner darauf, dass die Strompreisanpassungen ja 2007 v. Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand u. Energie des Landes NRW genehmigt. Nur den Strompreisen als solchen habe ich ja nie widersprochen, sondern Strom u. Vorbehalt überwiesen - in einem Betrag.
Ich habe n. der letzten Jahresabrechnung, da wir im letzten Jahr wieder wesentlich höheren Gasverbrauch hatten, auch die Abschlagszahlungen ordentlich nach oben angepasst, aber keine detalierte Rechnung dessen zurückgesendet.
Fragen:
1.) Was meint Ihr dazu bzw. wie am besten reagieren? Schon mal den Rechtsschutz involvieren? (Scheint mir noch etwas früh.)
2.) Ist das BGH Musterschreiben hier angebracht? (Mir scheint ja. Paar pers. Zusätze evtl. noch)
3.) Ich habe letztens - wie hingewiesen - keine det. Rg. meiner Zahlungen an die RWE gesendet. Ist das sonderlich problematisch?
4.) Hat sonst keiner solch ein Schreiben in den letzten Wochen erhalten? (bes. Raum Hunsrück/Rhein-Hunsrück, Simmern/Rheinböllen)
freundliche Grüße,
Tilt
PS: Wenn es mal eine Option gäbe hier wenigstens 100 KB hochzuladen (jpg,pdf ü. internen ftp Server etwa) wäre das sehr praktisch. Dann könnte ich den Scan hochladen.