Energiepreis-Protest > EVS - Erdgasversorgung Schwalmtal

Preisdifferenz Bedingungen/Begrüßungsdchreiben

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Schwalmtaler:
@HRS

Schauen Sie sich bitte die Urteilssammlung an, dort sollte es auch zu diesem Urteil einen Kommentar geben.

Reagieren würde ich gar nicht, denn das Urteil gilt nicht für Sie!
Sind sie Tarif- oder Sondervertragskunde?

Kenne Ihren Wohnort garnicht, sind sie sicher, das ihr Versorger die Erdgasversorgung Schwalmtal (EVS) ist?

HRSchmid:
Hallo Schwalmtaler,

bin im Juli umgezogen deshalb die nicht zu Schwalmtal passende Adresse. Habe mich auch im Forum bzw. in den Kommentaren schlau gemacht.
Gestern habe ich übrigens im Radio gehört, dass Gelsenwasser gerichtliche Mahnbescheide verschickt. Da die EVS auch zu Gelsenwasser gehört, gehe ich davon aus, dass die EVS Gasrebellen demnächst Post bekommen werden.  Nach den bisherigen Kommentaren heißt das widersprechen und ggf. einen RA aufsuchen. Scheint mir aber im Moment gar nicht so einfach zu sein einen zu finden. Mal sehen, was die nächsten Tage bringen.
Übrigens bin ich Tarifkunde.

HRS

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von Tojas
Leider hat unser Bund wohl zu wenig Anwälte, die unsere Interessen gerichtlich wahrnehmen können.
Erst werden wir ermutigt, uns zu wehren, dann einfach fallen gelassen.
--- Ende Zitat ---
Diese Aussage finde ich etwas unfair.
Der Widerstand gegen die Versorger entspricht eher dem Kampf David gegen Goliath. Manche Versorger können locker mehr Geld und Personal einsetzen als der ganze BdE. Den Verbraucheranwälten stehen hochbezahlte Anwälte in Festanstellung oder spezialisierte Sozietäten mit entsprechenden Honorarvereinbarungen gegenüber.

Herr Fricke ist doch extra durch die VZen getingelt und hat dort Seminare für Anwälte abgehalten.
Wenn jetzt eine zunehmende Zahl von Versorgern tatsächlich gerichtlich gegen die Verbraucher vorgehen, dann ertrinken die gut instruierten Anwälte dennoch in Arbeit.

Da muss ich doch mal eine Lanze für den BdE brechen!

Gruss,
ESG-Rebell.

Tojas:
Hallo ESG-Rebell,
dann sollte doch auch der Bund hier im Forum versuchen, gleichgelagerte Prozesse zu bündeln und eine Sammelverteidigung organisieren, wenn dies denn möglich ist. Aber ich denke schon. Woran soll es denn liegen?
Gruß Tojas

userD0010:
Es gibt doch offensichtlich in dem jeweiligen Beritt eines EVU genügend von MB Betroffene, die sich ggf. zusammentun könnten und gemeinsam einen Anwalt beauftragen. Es ist doch wohl allseits bekannt, dass ein RA sich -verständlicher Weise auch aus wirtschaftlichen Gründen- ungern mit einem einzelnen Vorgang mit einem Streitwert von etwa 500,00 Euro auseinander setzen möchte.
Tun sich aber mehrere Betroffene zusammen und beauftragen gemeinsam einen Anwalt gegen  e i n   EVU, dann sieht der Sachverhalt schon etwas anders aus, auch vom Streitwert her.
Und diesem Anwalt kann man dann ja ggf. aus Sicht des Forums weitere Hinweise geben.
Die derzeit vom BdEV empfohlenen Anwälte werden sicherlich gerade in Zeiten des Säbelrasselns der EVU überlaufen sein und deshalb schon fairerweise keine zusätzlichen Mandaten übernehmen wollen, weil sie diesen nicht die erforderliche Aufmerksamkeit schenken können.
Da hielte ich also einen Aufruf zum Zusammentun einzelner Betroffener eines EVU zur erfolgreicher und zielführender.

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