Energiepreis-Protest > EVS - Erdgasversorgung Schwalmtal
Preisdifferenz Bedingungen/Begrüßungsdchreiben
Schwalmtaler:
Hallo zusammen,
bei meinem Nachbarn (Sondervertragskunde) steht in den Vertragsbedingungen ein anderer Preis als im Begrüßungsschreiben.
Welcher gilt nun? Ich dendiere zum Bedingungspreis. Wie ist denn die Meinung der Rechtsgelehrten?
bin für jede Meinung dankbar
bjo:
Hallo,
Vertrag ist Vertrag d. h. dieser Preis gilt!
Wenn der Sondervertrag keine gültige Preisklausel hat, widersprechen
Abschläge kürzen, eigene Jahresrechnung stellen!
Tojas:
Hallo, habe mit schreiben vom 23.10.2008, nun nach mehrjähriger Verweigerung von Gaspreiserhöhungen, die Androhung der gerichtlichen Verfügung bekommen. Meine Anwältin für meine Interessen war über nun 2 Jahre Frau Rechtsanwältin Leonora Holling. Ich habe Ihr das 2-seitige Schreiben zukommen lassen. Neben Argumenten hatte Sie mir nun zu verstehen gegeben ich zitiere\" Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die EVS nunmehr, wie dies auch viele andere Versorger tun, Ihnen gegenüber die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen versucht. Inwieweit Sie ein entsprechendes Prozessrisiko eingehen wollen, müssen Sie selbstverständlich selbst beurteilen. (und jetzt kommts) Allerdings weise ich der guten Ordnung halber darauf hin, dass ich persönlich derzeit keine neuen gerichtlichen Verfahren übernehmen kann, da hier aufgrund des erheblichen Arbeitsanfalles die Übernahme weiterer gerichtlicher Verfahren leider nicht möglich ist. Gegebenenfalls könnte Ihnen aber über den Bund der Energieverbraucher ein geeigneter Anwalt vermittelt werden\" und Ende des Zitates.
Leider hat unser Bund wohl zu wenig Anwälte, die unsere Interessen gerichtlich wahrnehmen können.
Wer hilft uns denn nun???? Wahrscheinlich keiner. Erst werden wir ermutigt, uns zu wehren, dann einfach fallen gelassen.
Was kann ich nun noch tun?
viele Grüße
Tojas
Schwalmtaler:
@ bjo
Ist alles schon erledigt. Danke für deine Bestätigung!
@ Tojas
auch EVS Kunde, wie ich sehe. Habe dieses Schreiben schon Ende 09 Anfang 10 erhalten. Meine Zahlungsfrist lief am 31.10.08 ab. Mal sehen, ob sie wirklich den Gang vor´s Gericht wagen.
Melde mich bei mal gleich mal per pn!!!
HRSchmid:
Hallo zusammen,
bin seit 1993 EVS Kunde und seit 2004 wende ich Unbilligkeit gegen die Preiserhöhungen ein. Gestern erhilet ich ein Schreiben der EVS mit dem Verweis auf ein Gerichtsurteil des LG Düsseldorf vom 04.07.2008 AZ 34O207/07 in dem den Niderrheinscihen Gas- und Wasserwerken GmbH (NGW) und Mutter der EVS becheinigt wird, dass die Preiserhöhungen zum 1.10.04, 1.1.05, 1.10.05 und 1.1.06 billig im Sinne § 315 BGB und damit wirksam sind. Mit Hinweis auf das Gerichtsurteil und eine \"Beurteilung der Angemessenheit der Gasverkaufspreise\" der \"Wirtschftsprüfung\" Infoplan bin ich aufgefordert worden, die bis jetzt aufgelaufenen Forderungen sofort zu begleichen.
Ich habe bisher noch keine rechtsanwaltliche Unterstützung und befürchte, wenn ich die Info von Tojas beachte, dass es auch evtl. schwierig sein wird einen zu finden.
Gibt es hier im Netz
1. Info zu dem Urteil des LG Düsseldorf
2. Tips wie ich auf das Schreiben der EVS reagieren soll
3. Hinweise zu einem Rechtsanwalt den ich in Anspruch nehmen könnte
Viele Grüße
HRS
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