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Autor Thema: Wie geht es in Münster weiter?  (Gelesen 3102 mal)

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Offline Münsteraner

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Wie geht es in Münster weiter?
« am: 20. August 2009, 12:32:01 »
Hallo zusammen,

hier im Münster-Forum ist es ja sehr ruhig geworden. Was tut sich noch in MS?

Nachdem die SW Sondervertragskunden, die im letzten Jahr die neue Klausel nicht unterschrieben haben, ja gekündigt haben (auch mir), stellt sich jetzt natürlich die Frage, wie es weiter geht.

Ich für meinen Teil denke gerade folgendes durch:

1. Rückforderung der über den seinerzeit vereinbarten Preis hinaus zuviel gezahlten Beträge für die letzten 3 Jahre, also ab 2006 (davor Verjährung).

2. Sollten die SW nicht darauf eingehen: Rückforderungsklage

3. Mit Einstufung in die Grundversorgung Billigkeitsrüge in Bezug auf den Gesamtpreis

4. Kürzung der Vorauszahlungen (entweder gar keine Zahlung, um die SW zur Klage zu zwingen oder Teilkürzung unter Hinweis, dass in Höhe des gezahlten Betrages keine Anerkennung einer Billigkeit zu sehen ist).

Was denken die anderen darüber? Und welche sonstigen Möglichkeiten und
Erfahrungen gibt es?

mfg
Münsteraner

Offline Gas-Rebell

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Wie geht es in Münster weiter?
« Antwort #1 am: 25. August 2009, 12:35:53 »
Streit in neuen Verträgen der Grundversorgung lohnt m.E. erst, wenn dazu erste günstige Urteile der BGH-Rechtssprechung vorliegen. Sonst ist das Risiko zu hoch und auch das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag zu schlecht.

Besser ist aktuell, sich einfach einen neuen Anbieter zu suchen. Denn die SW Münster sind in meinen Augen maßlos überteuert. So fordern sie z.B. bei einem EFH-Haus-Verbrauch von 38.000 kWh 423,78 Euro pro Jahr mehr als die Gashoch3 GmbH!

Unfassbar finde ich auch, dass die an sich schon zum 01.07. fällige Preissenkung von 10% nach dem Willen der SW erst im Oktober stattfinden soll. Dies halte ich für einen glasklaren Verstoß gegen die \"neue\" Preisanpassungsklausel, die viele Sondervertragskunden im letzten Jahr unterschrieben haben. Denn die dortige Verpflichtung der SW, Kostensenkungen weiterzugeben, beinhaltet auch, dies ohne Verzögerung zu tun. Wäre ich dort noch Sondervertragskunde, würde ich ernsthaft darüber nachdenken, die SW wegen grob vertragswidrigen Verhaltens rechtlich in Anspruch zu nehmen.

 

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