Energiepreis-Protest > EWE
Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
Decay:
Hallo!
Vor einigen Tagen flatterte mir die Jahresendabrechnung der EWE AG ins Haus und mich traf beinahe der Schlag.
Die bisherige Abschlagszahlung unserer Altbau-WG (zwei Personen) von 97 Euro, soll ab November monatlich 184 Euro betragen. Dies entspricht einer Preissteigerung von 89%.
Nach einem Anruf meinerseits bei der EWE, sagte man mir, man hätte diesen Betrag aufgrund der errechneten Jahresmenge ausgewiesen. Ebendiese war allerdings nirgends auf meiner Rechnung ersichtlich. Ich kann dort lediglich die Verbrauchsmenge (1955 kWh) und die Anzahl der Verbrauchstage (93) vorfinden.
Was kann ich nun tun?!? Diesen Abschlagsbetrag können sich meine Mitbewohnerin und ich keinesfalls leisten. Kann die Abrechnung so richtig sein? Vom Beginn des Abrechnungszeitraums (01.07.2008) bis circa einen Monat vor Ende des Zeitraum hatten wir die Heizung gar nicht in Betrieb, sondern ließen lediglich Wasser über Gas erhitzen.
Zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass mir auch unsere Gastherme nicht wirklich geheuer ist. Sie wurde im Juli repariert, da sie manchmal kein warmes Wasser abgab. Seitdem zündet sie zwar ohne Verzögerung, allerdings auch gerne mal zwischendurch (wenn man die Heizung anhat). Das passiert dann auch gut und gerne mal über dreimal die Minute. Kann es sein, dass etwas mit dem Gerät nicht stimmt?
Ich stellte den Erdgasvertrag im August auf \"Erdgas Online\" um. Mir wurde gesagt, damit könnte ich sparen. Allerdings musste ich bei der Jahresabrechnung feststellen, dass dies scheinbar nicht der Fall ist. Bei \"Erdgas classic\" betrug der Arbeitspreis 4,61 Cent und nun beim Online- Vertrag 5,28 Cent. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Entschuldigung für diesen langen Beitrag, aber ich bin echt verzweifelt wegen dieser Abrechnung und hoffe, dass man mir hier vielleicht helfen kann.
jroettges:
Hallo Decay,
wende Dich an die Energie-Initiative Oldenburg
Man ist in Oldenburg nicht alleine!
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Decay
Abschlagszahlung ... soll ... monatlich 184 Euro betragen.
--- Ende Zitat ---
Selbst bei einem Gesamtbruttopreis von 8 Ct/kWh entspäche dass einem Jahresverbrauch von fast 28000 kWh. Etwas viel für zwei Personen; andererseits aber auch möglich bei einer Altbau-Dachgeschosswohnung ohne Wärmedämmung.
--- Zitat ---Original von Decay
Nach einem Anruf meinerseits bei der EWE, sagte man mir, man hätte diesen Betrag aufgrund der errechneten Jahresmenge ausgewiesen. Ebendiese war allerdings nirgends auf meiner Rechnung ersichtlich. Ich kann dort lediglich die Verbrauchsmenge (1955 kWh) und die Anzahl der Verbrauchstage (93) vorfinden.
--- Ende Zitat ---
Damit können Sie Ihren Durchschnittsverbrauch für den Sommer ausrechnen. Wenig hilfreich. Bitten Sie die EWE um eine Kopie der Vorjahresabrechnung bzw. des Vorjahresverbrauchs, falls Sie diese nicht von Ihrem Vermieter oder Vormieter bekommen können.
Die Erdgas Südwest weist den Vorjahresverbrauch zwecks Vergleich zum aktuellen Verbrauch auf jeder Rechnung nochmal aus (jeweils Verbrauch/Tage). Upps - da hab\' ich tatsächlich mal was Positives über meinen Versorger schreiben können. Das kreuz\' ich mir gleich mal rot im Kalender an ;)
--- Zitat ---Original von Decay
Zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass mir auch unsere Gastherme nicht wirklich geheuer ist. Sie wurde im Juli repariert, da sie manchmal kein warmes Wasser abgab. Seitdem zündet sie zwar ohne Verzögerung, allerdings auch gerne mal zwischendurch (wenn man die Heizung anhat). Das passiert dann auch gut und gerne mal über dreimal die Minute. Kann es sein, dass etwas mit dem Gerät nicht stimmt?
--- Ende Zitat ---
Hört sich seltsam an. Es ist nicht ökonimisch, nur sekundenweise zu heizen. Heizungen haben daher eine gewisse Hysterese; d.h. sie warten ab bis die Vorlauftemperatur eine untere Temperaturschwelle unterschritten hat und heizen dann mehrere Minuten nach, bis eine obere Temperaturschwelle erreicht worden ist. Bei modernen Gasthermen wird dabei sogar ständig die Flammentemperatur durch Drosselung der Gaszufuhr optimiert.
Wenn Sie der Funktion Ihrer Gastherme misstrauen, dann protokollieren Sie den wöchtentlichen Gasverbrauch und die Außentemperatur. Erscheint der Verbrauch dann zu hoch, muss ein Heizungsinstallateur her.
--- Zitat ---Original von Decay
Ich stellte den Erdgasvertrag im August auf \"Erdgas Online\" um. Mir wurde gesagt, damit könnte ich sparen. Allerdings musste ich bei der Jahresabrechnung feststellen, dass dies scheinbar nicht der Fall ist. Bei \"Erdgas classic\" betrug der Arbeitspreis 4,61 Cent und nun beim Online- Vertrag 5,28 Cent. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
--- Ende Zitat ---
Bei Abnahme größerer Mengen (beim Heizen die Regel) ist i.a. der Arbeitspreis niedriger und der Grundpreis dafür höher. Unabhängig vom jeweiligen Tarif kommt es letztlich aber immer auf den Gesamtpreis an. Welchen Wert hat das Verhältnis Gesamtverbrauch / Gesamtforderung?
Gruss,
ESG-Rebell.
Gunnar:
Tach zusammen,
ich hab mal `ne Frage in die Runde, die hier im Forum bis jetzt noch nicht gestellt wurde:
Zur Zeit brüte ich über meine Jahresabrechnung ´08 und versuche krampfhaft den durch die EWE neu errechneten Abschlagsbetrag nach zuvollziehen.
Wenn ich das richtig weiss spielen da die Faktoren
- Prozentuale Verbrauchsabweichung zum Vorjahr
- zu erwartende prozentuale Kostensteigerung der cent/KwH
- Grundpreis
- Mwst
und etc.
Das alles zusammen ergibt dann irgendwann die neue Abschlagszahlung. Weiss jemand wie man das genau errechnet, damit man das nach vollziehen kann? Denn so kann ich eine Bedarfsgerechte Abschlagszahlung berechnen die an meine Verhältnisse angepasst ist und nicht so wie die EWE es gerne hätte.
bjo:
--- Zitat ---Original von Gunnar
Wenn ich das richtig weiss spielen da die Faktoren
- Prozentuale Verbrauchsabweichung zum Vorjahr
- zu erwartende prozentuale Kostensteigerung der cent/KwH
- Grundpreis
- Mwst
und etc.
meine Verhältnisse angepasst ist und nicht so wie die EWE es gerne hätte.
--- Ende Zitat ---
wenn nichts anderes vereinbart wurde gilt!
- Basis ist der zurückliegende Jahresverbauch
- liegt kein vernünftiger Zeitraum zugrunde dürfen Vergleichszahlen herangezogen werden
- es muss der zum Zeitpunkt der Rechnung gültige Preis verwendet werden.
- wenn der Kunde glaubhaft versichert das er Einsparungen plant müssen
diese berücksichtig werden!
ermittle diese Zahlen und überweise deine Abschläge pünktlich mit Verwendungszweck!
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