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Autor Thema: Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung  (Gelesen 6292 mal)

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Offline Decay

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« am: 01. November 2008, 23:54:24 »
Hallo!

Vor einigen Tagen flatterte mir die Jahresendabrechnung der EWE AG ins Haus und mich traf beinahe der Schlag.
Die bisherige Abschlagszahlung unserer Altbau-WG (zwei Personen) von 97 Euro, soll ab November monatlich 184 Euro betragen. Dies entspricht einer Preissteigerung von 89%.

Nach einem Anruf meinerseits bei der EWE, sagte man mir, man hätte diesen Betrag aufgrund der errechneten Jahresmenge ausgewiesen. Ebendiese war allerdings nirgends auf meiner Rechnung ersichtlich. Ich kann dort lediglich die Verbrauchsmenge (1955 kWh) und die Anzahl der Verbrauchstage (93) vorfinden.

Was kann ich nun tun?!? Diesen Abschlagsbetrag können sich meine Mitbewohnerin und ich keinesfalls leisten. Kann die Abrechnung so richtig sein? Vom Beginn des Abrechnungszeitraums (01.07.2008) bis circa einen Monat vor Ende des Zeitraum hatten wir die Heizung gar nicht in Betrieb, sondern ließen lediglich Wasser über Gas erhitzen.
Zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass mir auch unsere Gastherme nicht wirklich geheuer ist. Sie wurde im Juli repariert, da sie manchmal kein warmes Wasser abgab. Seitdem zündet sie zwar ohne Verzögerung, allerdings auch gerne mal zwischendurch (wenn man die Heizung anhat). Das passiert dann auch gut und gerne mal über dreimal die Minute. Kann es sein, dass etwas mit dem Gerät nicht stimmt?

Ich stellte den Erdgasvertrag im August auf \"Erdgas Online\" um. Mir wurde gesagt, damit könnte ich sparen. Allerdings musste ich bei der Jahresabrechnung feststellen, dass dies scheinbar nicht der Fall ist. Bei \"Erdgas classic\" betrug der Arbeitspreis 4,61 Cent und nun beim Online- Vertrag 5,28 Cent. Ich verstehe die Welt nicht mehr.

Entschuldigung für diesen langen Beitrag, aber ich bin echt verzweifelt wegen dieser Abrechnung und hoffe, dass man mir hier vielleicht helfen kann.

Offline jroettges

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« Antwort #1 am: 02. November 2008, 01:13:10 »
Hallo Decay,

wende Dich an die Energie-Initiative Oldenburg

Man ist in Oldenburg nicht alleine!

Offline ESG-Rebell

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« Antwort #2 am: 02. November 2008, 11:59:42 »
Zitat
Original von Decay
Abschlagszahlung ... soll ... monatlich 184 Euro betragen.
Selbst bei einem Gesamtbruttopreis von 8 Ct/kWh entspäche dass einem Jahresverbrauch von fast 28000 kWh. Etwas viel für zwei Personen; andererseits aber auch möglich bei einer Altbau-Dachgeschosswohnung ohne Wärmedämmung.

Zitat
Original von Decay
Nach einem Anruf meinerseits bei der EWE, sagte man mir, man hätte diesen Betrag aufgrund der errechneten Jahresmenge ausgewiesen. Ebendiese war allerdings nirgends auf meiner Rechnung ersichtlich. Ich kann dort lediglich die Verbrauchsmenge (1955 kWh) und die Anzahl der Verbrauchstage (93) vorfinden.
Damit können Sie Ihren Durchschnittsverbrauch für den Sommer ausrechnen. Wenig hilfreich. Bitten Sie die EWE um eine Kopie der Vorjahresabrechnung bzw. des Vorjahresverbrauchs, falls Sie diese nicht von Ihrem Vermieter oder Vormieter bekommen können.

Die Erdgas Südwest weist den Vorjahresverbrauch zwecks Vergleich zum aktuellen Verbrauch auf jeder Rechnung nochmal aus (jeweils Verbrauch/Tage). Upps - da hab\' ich tatsächlich mal was Positives über meinen Versorger schreiben können. Das kreuz\' ich mir gleich mal rot im Kalender an ;)

Zitat
Original von Decay
Zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass mir auch unsere Gastherme nicht wirklich geheuer ist. Sie wurde im Juli repariert, da sie manchmal kein warmes Wasser abgab. Seitdem zündet sie zwar ohne Verzögerung, allerdings auch gerne mal zwischendurch (wenn man die Heizung anhat). Das passiert dann auch gut und gerne mal über dreimal die Minute. Kann es sein, dass etwas mit dem Gerät nicht stimmt?
Hört sich seltsam an. Es ist nicht ökonimisch, nur sekundenweise zu heizen. Heizungen haben daher eine gewisse Hysterese; d.h. sie warten ab bis die Vorlauftemperatur eine untere Temperaturschwelle unterschritten hat und heizen dann mehrere Minuten nach, bis eine obere Temperaturschwelle erreicht worden ist. Bei modernen Gasthermen wird dabei sogar ständig die Flammentemperatur durch Drosselung der Gaszufuhr optimiert.

Wenn Sie der Funktion Ihrer Gastherme misstrauen, dann protokollieren Sie den wöchtentlichen Gasverbrauch und die Außentemperatur. Erscheint der Verbrauch dann zu hoch, muss ein Heizungsinstallateur her.

Zitat
Original von Decay
Ich stellte den Erdgasvertrag im August auf \"Erdgas Online\" um. Mir wurde gesagt, damit könnte ich sparen. Allerdings musste ich bei der Jahresabrechnung feststellen, dass dies scheinbar nicht der Fall ist. Bei \"Erdgas classic\" betrug der Arbeitspreis 4,61 Cent und nun beim Online- Vertrag 5,28 Cent. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Bei Abnahme größerer Mengen (beim Heizen die Regel) ist i.a. der Arbeitspreis niedriger und der Grundpreis dafür höher. Unabhängig vom jeweiligen Tarif kommt es letztlich aber immer auf den Gesamtpreis an. Welchen Wert hat das Verhältnis Gesamtverbrauch / Gesamtforderung?

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Gunnar

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« Antwort #3 am: 29. März 2009, 21:12:47 »
Tach zusammen,
ich hab mal `ne Frage in die Runde, die hier im Forum bis jetzt noch nicht gestellt wurde:

Zur Zeit brüte ich über meine Jahresabrechnung ´08 und versuche krampfhaft den durch die EWE neu errechneten Abschlagsbetrag nach zuvollziehen.

Wenn ich das richtig weiss spielen da die Faktoren
- Prozentuale Verbrauchsabweichung zum Vorjahr
- zu erwartende prozentuale Kostensteigerung der cent/KwH
- Grundpreis
- Mwst
und etc.

Das alles zusammen ergibt dann irgendwann die neue Abschlagszahlung. Weiss jemand wie man das genau errechnet, damit man das nach vollziehen kann? Denn so kann ich eine Bedarfsgerechte Abschlagszahlung berechnen die an meine Verhältnisse angepasst ist und nicht so wie die EWE es gerne hätte.

Offline bjo

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« Antwort #4 am: 29. März 2009, 21:27:51 »
Zitat
Original von Gunnar

Wenn ich das richtig weiss spielen da die Faktoren
- Prozentuale Verbrauchsabweichung zum Vorjahr
- zu erwartende prozentuale Kostensteigerung der cent/KwH
- Grundpreis
- Mwst
und etc.
meine Verhältnisse angepasst ist und nicht so wie die EWE es gerne hätte.

wenn nichts anderes vereinbart wurde gilt!

- Basis ist der zurückliegende Jahresverbauch
- liegt kein vernünftiger Zeitraum zugrunde dürfen Vergleichszahlen herangezogen werden
- es muss der zum Zeitpunkt der Rechnung gültige Preis verwendet werden.
- wenn der Kunde glaubhaft versichert das er Einsparungen plant müssen
diese berücksichtig werden!

ermittle diese Zahlen und überweise deine Abschläge pünktlich mit Verwendungszweck!

Offline Gunnar

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« Antwort #5 am: 29. März 2009, 21:41:28 »
moin,

ich habe mal Deine Angaben mit meinen Werten gefüllt, aber ich komme nicht auf die geforderten Abschlagsbeträge die die EWE vorgibt.
Die müssen doch irgendeine Formel oder sowas haben damit die auf diese Beträge kommen?!

Gruß
Gunnar

Offline bjo

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« Antwort #6 am: 29. März 2009, 21:50:56 »
hallo,
1. prüfe als erstes ob alle Zahlen in der Rechnung ok sind!
das sind!
- Zeitraum
- Anfangszählerstand
- Endzählerstand
=> Verbrauch in m3
=> Umrechnung in KWH
- Grundgebühr angewannt auf Abrechnungszeitraum

Offline Gunnar

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« Antwort #7 am: 29. März 2009, 22:01:40 »
hey bjo,
genau, das hab ich auch gemacht, und das stimmt leider auch alles soweit!

In die Berechnung der Abschläge fliessen dann (meines Wissens) der
%tuale Verbrauch vom Abrechnungsjahr und vom Vorjahr (z.B. einen Minderverbrauch von 3,5%)
und im Gegenzug die zu erwartende Kostensteigerung der Cent/KwH (z.B. 4,61 Cent auf 5,41 Cent = 17,35% Steigerung)

so, und das irgendwie alles zusammen ergibt dann den neuen Abschlag (oder so???????), lieg ich da falsch?

Gunnar

Offline bjo

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« Antwort #8 am: 29. März 2009, 22:12:39 »
Zitat
Original von Gunnar
und im Gegenzug die zu erwartende Kostensteigerung der Cent/KwH (z.B. 4,61 Cent auf 5,41 Cent = 17,35% Steigerung)
(oder so???????), lieg ich da falsch?

Gunnar

das ist falsch!
es DARF nur der Preis genommen werden der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung galt!
Wenn auf deiner Rechnung als letzter Preis pro kwh 4,61 Cent steht
dann muss der Abschlag damit gerechnet werden.

Beispiel
von janauar 08 - März 08 -> 5,61 Cent
April - Dezember 08 -> 6,4 Cent
Januar 09 - Datum der Rechnung - > 4,61 Cent
= > Abschlag / Monat= (Jahresbebühr + Jahresverbrauch x 4,61 Cent) / 11
12 Abschlag wird imme rmit Jahresrechnung beglichen

Offline Gunnar

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« Antwort #9 am: 29. März 2009, 22:24:43 »
wenn ich jetzt mal meine direkten (aktuellen) Werte nehme:
5,11 Cent/kWh
120,00 Grundpreis
9099 kWh im Jahr 2008/2009

da kommt die EWE auf eine Abschlagszahlung zukünftig von 52,00 Euranten 1/12

bei Deiner Berechnungsgrundlage komme ich da auf ca. 42,00 Euro´s
(??????)

Gunnar

Offline bjo

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« Antwort #10 am: 29. März 2009, 22:52:15 »
Zitat
Original von Gunnar
wenn ich jetzt mal meine direkten (aktuellen) Werte nehme:
5,11 Cent/kWh
120,00 Grundpreis
9099 kWh im Jahr 2008/2009

da kommt die EWE auf eine Abschlagszahlung zukünftig von 52,00 Euranten 1/12

bei Deiner Berechnungsgrundlage komme ich da auf ca. 42,00 Euro´s
(??????)

Gunnar

ein paar Fallen sind schon drin!
- Grundgebühr ist (zumindest bei RWe) auch Tagesabhängig
letzer Abrechungszeitraum = 350 Tage = Grundgebühr von 120 EUR
Abrechnungszeitraum für Schätzung = 365 Tage => Grundgebühr
120 / 350 * 365 = 125,15 EUR

du du hast doch eine Bürgeriniz. in deiner nähe die können das direkt vor Ort klären!

Offline jroettges

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« Antwort #11 am: 29. März 2009, 22:53:59 »
@Gunnar

Die EWE hält eben ein bischen vor. Das tut immer gut.

Der EWE, damit sie stets gutes Geld in der Kasse hat.  :D

Dir und allen Kunden, weil sie etwas zurückbekommen und deswegen glücklich sind.  :tongue:

So wie Du, rechnet ja kaum einer nach!

Offline Gunnar

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« Antwort #12 am: 29. März 2009, 23:05:10 »
Hallo jroettges,

wenn ich die Abschlagsbeträge der EWE nicht akzeptieren will, dann muss ich doch eigentlich meine Beträge schon so genau rechnen wie die auch. Wahrscheinlich arbeiten die mit noch mehr Rechenfaktoren als wir glauben, nur damit wir das nicht nachvollziehen können. Aber ist es nicht genau das was letztendlich auch gefordert wird?

Normalerweise müsste mir die EWE doch Auskunft geben, oder?



\"du hast doch eine Bürgeriniz. in deiner nähe die können das direkt vor Ort klären!\"

genau bjo, das werde ich hier mal erfragen!!

Gunnar

Offline bjo

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« Antwort #13 am: 30. März 2009, 00:15:58 »
Hallo,
selbst wenn man die Rechnungen nicht kürzt muß man sich mit den Abschlägen nicht einverstanden erklären und kann Neuberechnungen verlangen.:-)

Bei einem Bekannten der lieber nachzahlt als unverzinste Kredite zu geben ist
es immer eine andere Begründung
- die Oma die gestorben ist = > weniger Verbrauch
- der Sohn ist ausgezogen = > weniger Verbrauch
- Soalranlage wird angeschafft =
usw..

un wenns doch nicht stimmt, was will der Versorger schon machen schließlich zahlt er ja die geforderte Jahresrechnung :-)

Offline Gunnar

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Jahresendabrechnung- 89% Steigerung Abschlagszahlung
« Antwort #14 am: 01. April 2009, 14:10:48 »
Hallo alle zusammen,

ich hab hier mal die Formel womit man den monatlichen Abschlag errechnen kann:

Cent/kWh x Verbrauchte kWh in 365 Tagen : 100 + Grundpreis x 1,19 (Mwst) : 12 = Abschlag pro Monat

Entweder man nutzt diese Formel um seinen eigenen Abschlag zu berechnen oder man kann einigermassen nachvollziehen wie die EWE auf ihre Abschläge gekommen ist. Wobei die EWE anscheinend tatsächlich eine Art Sicherheitsbonus drauf packt.

Gruß
Gunnar

 

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