Nach Berichten in der örtlichen Presse
hier und
hierhaben mehrere Kunden der N-Ergie das Unternehmen verklagt mit dem Hauptziel, dass zur Überprüfbarkeit von Gaspreiserhöhungen der Energieversorger seine Kalkulation offen legen muss. Mittlerweile ist man vor dem OLG, dessen Entscheidung in den nächsten Tagen fallen soll.
Gespannt sein darf man, ob die N-Ergie tatsächlich Zeugen aus dem eigenen Unternehmen (vom Arbeitgeber abhängig) und das fragwürdige Gutachten der Firma \"Toilette und Dusche\" (von der N-Ergie selbst in Auftrag gegeben) präsentieren wird und vor allem, ob der Senat darauf hereinfällt.
M.E. ist es nicht besonders geschickt, als Verbraucher auf den Versorger loszugehen. Der umgekehrte Weg (Preiserhöhungen nicht bezahlen und den Versorger aktiv werden zu lassen, sofern er das überhaupt tut) hat sich, glaube ich, in der Vergangenheit als taktisch günstiger und damit effektiver erwiesen.
Gruß an alle Verweigerer
hby