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Autor Thema: Keine Anwendung § 315 ??  (Gelesen 13906 mal)

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Offline Matti

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Keine Anwendung § 315 ??
« am: 30. Oktober 2008, 13:11:21 »
Wer kann helfen?
Mein Versorger lehnt den Einspruch nach § 315 ab, weil im Vertrag eine Anpassung des Preises nach einer mathematischen Formel vereinbart ist.
Diese Formel basiert auf dem durch das Bundesamt für Wirtschaft ermittelten Durchschnittspreis  für aus Drittländern eingeführte Kraftwerkssteinkohle  frei deutsche Grenze.
Das EVU schließt dadurch eigenes Ermessen in Bezug auf die Anpassungshöhe aus, sodaß eine Anwendung des §315 deshalb nicht in Betracht käme.

Hat das EVU mit dieser Argumentation Recht?

Bitte um Hilfe? Wer hat Erfahrung en in dieser Richtung?

Danke für jede Unterstützung.

Offline RR-E-ft

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Keine Anwendung § 315 ??
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2008, 13:22:50 »
@Matti

Welchen Preis haben Sie denn wann mit welchem  Lieferanten mit welcher mathematischen Formel an die Preisentwicklung von Drittlandskohle gekoppelt?

Ggf. warum eigentlich?

Wie lautet denn die konkrete Preisanpassungsklausel im Vertrag?

Wurde die Klausel bisher ggf. überhaupt und ggf. zutreffend auf die Preise angewendet?

Offline Matti

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Keine Anwendung § 315 ??
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2008, 14:13:53 »
Hallo RR-E-ft

Das EVU sind die Stadtwerke ETO, Sitz in Telgte / Westfalen.
Es geht um den Bezug von Nachtstrom für eine Elektrospeicherheizung.
In den Bedingungen über Nachtstrom-Sonderabkommen der ETO -gültig ab 1.April 1999- wird ein Preis von 0,076 DM/kWh (ohne Stromsteuer) bestimmt .
Die prozentuale Änderung des o.g. Arbeitspreisesbeträgt das 0,5-fache der prozentualen Änderung des Preises für Drittlandkraftwerkskohle.

Ich habe diese Verbrauchsstelle ab 1. September 2007 übernommen.
Preis per KWh für NT bis 31.12.2007     8,10 ct
                                  bis 30.06.2008     8,39 ct
                                  ab  01.07.2008     8,89 ct jeweils ohne MWsT

MFG Matti

Offline RR-E-ft

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Keine Anwendung § 315 ??
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2008, 14:19:34 »
@Matti

Das beantwortet die obigen Fragen allenfalls ansatzweise.

Möglich erscheint, dass die Preise entgegen einer solchen bestehenden vertraglichen Regelung einseitig festgesetzt wurden.

Offline Wasserwaage

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Keine Anwendung § 315 ??
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2008, 16:29:54 »
da hat RR-E-ft wohl rehct. das würde auch erklären warum diese preise nicht nur unverschämt günstig sind, sondern wie ich meine ein fall für das kartellamt. das riecht ganz nach gwb.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline DieAdmin

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Keine Anwendung § 315 ??
« Antwort #5 am: 30. Oktober 2008, 17:23:46 »
@Matti,

da Ihr Versorger hier noch nicht vertreten war, habe ich für diesen nun seinen eigenen Bereich angelegt und den Thread dahin verschoben:

http://forum.bdev.de/board.php?boardid=619

@all,

find schon interessant unter welcher Subdomain die Internetpräsenz auch erreichbar ist: http://telgte.thuega.ag/  :D

Hier die Vordertür: http://www.stadtwerke-eto.de/

PS: Wünsche morgen allen die ihn haben: Happy Reformationstag :)

Offline RR-E-ft

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Keine Anwendung § 315 ??
« Antwort #6 am: 30. Oktober 2008, 17:42:24 »
BAFA- Statistik

Fraglich z.B., ob in 2002/2003 die Preise tatsächlich gesenkt wurden.

Offline Matti

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Keine Anwendung § 315 ??
« Antwort #7 am: 24. November 2008, 14:52:10 »
Vielen Dank für die Ratschläge und Tipps.
Werde mich jetzt an einen Reichtanwalt wenden.
Ich werde mich melden.

Matti

 :D

 

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