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Original von RR-E-ft@ u.h.Diese Diskussion mit Ihnen lohnt nicht. Es liegen schriftliche Stellungnahmen des Bundeskartellamtes zur Frage von Änderungskündigungen nach Preiswiderspruch vor.
In der Folge hat sich auch der Arbeitsausschuss Versorgungswirtschaft, ein Bund-Länder-Gremium für den Bereich des Energiekartellrechts, mit dieser Problematik befasst und denselben Rechtsstandpunkt verabschiedet. Der entsprechende Beschluss sah darüberhinaus einen Missbrauch auch in solchen Fällen verwirklicht, in denen der Versorger tarifähnlich ausgestaltete Sonderverträge mit einseitigem Preisbestimmungsrecht kündigt und den Kunden in den teureren Grundversorgungstarif einordnet oder diese Vorgehensweise androht.
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