Original von wulfus
....prüft [...]. Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Tarife erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben.
Kennt jemand das ominöse Gesetz?
Sie haben leider den Nachsatz des Berichts nicht mitgenommen:
„Dies werden wir mit aller Konsequenz überprüfen“, kündigte Hering (WM RhP) an.
Dabei kommen mir doch gleich Erinnerungen an unlängst
eingestellte Verfahren auf.
Ach ja, das ominöse Gesetz und dessen Kenntnis. Manchmal frage ich mich das auch.