@ RR-E-ft
.... Schließlich sind die an die Rohölpreise gekoppelten Erdgasimportpreise (Wert der Ware an der deutschen Grenze) vom BAFA montlich amtlich ermittelt, veröffentlicht, so dass man deren Entwicklung in absoluten Beträgen der Entwicklung der Haushaltsgaspreise in Ct/ kWh direkt gegenüberstellen kann. Das sich dabei ergebende Bild seit Mai 2003 ist vollkommen eindeutig.
Sie kennen ja auch die übliche Argumentation die man von Seiten der Versorger auf diesen Vergleich mit dem GÜP hin zu lesen bekommt.
Da es aber durch megavisionäre Entwicklungen auf dem Weg vom GÜPunkt zum Letztverbraucher zu invasionären bzw. inflationären Preisen kommt, denen man nur mit Hilfe der Ölpreisbindung (für Haushaltskunden {HEL} und für Industriekunden {HSL}) Herr zu werden vermeint, wollen wir die Herrschaften doch gerne mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Man darf doch mit Spannung auf die Erklärungsversuche schauen, warum dann, wenn der Heizölpreis steigt (mit Zeitversetzung) der Gaspreis steigt. Dann aber, wenn der Heizölpreis fällt die Preiskurve für den Gaspreis
nicht nach unten ausschlägt (nicht einmal mit Zeitversetzung).
Wenn man die Entscheidung vom 29.04.2008 Ernst nimmt, dann gilt das Verbot des Preisgestaltungsmißbrauchs durch die Versorgungswirtschaft auch hier, wenn der Kurve nach unten nicht kohärent gefolgt wird.
Geradewegs diejenigen Gewinne, die in das Delta zwischen horizontaler Gaspreislinie und diagonal absinkender Heizölpreislinie fallen, stellen das dar, was der BGH schon am 02.10.1991 ausformulierte: \"... kommt dem Gesichtspunkt der Gewinnmaximierung nur eingeschränkte Bedeutung zu ...\", d.h. Energiepreise dienen nicht dazu, dem Versorger zur Gewinnsteigerungen zu verhelfen.