Energiepreis-Protest > EVF - Energieversorgung Filstal

Brief von Kanzlei Becker Büttner Held

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superhaase:

--- Zitat ---Erhebliche Missverständnisse sind insbesondere dadurch entstanden, dass Verbraucherschutzverbände dazu aufgerufen haben, unter Berufung auf § 315 BGB die Zahlungen an das Gasversorgungsunternehmen zu kürzen. Das ist rechtlich falsch. § 315 BGB gibt dem Verbraucher einen Anspruch auf richterliche Überprüfung und ggf. Festsetzung eines billigen Entgelts. Erforderlich ist stets, dass die Einrede der Unbilligkeit in einem Gerichtsprozess geltend gemacht wird (so auch Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 67. Auflage, 2008, § 315 Rn. 16).
....
Bis zur richterlichen Festsetzung des billigen Entgelts ist die Vorgabe durch den Leistungsbestimmungsberechtigten für den Schuldner verbindlich.
--- Ende Zitat ---
Das ist schon mal Quatsch. Ausführliche Erläuterungen hierzu gibts hier im Forum bzw. auf den Seiten des BdEV.


--- Zitat ---Da die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG ihrerseits keine Zahlungsklage gegen Sie erhoben hat, hätte der Schritt von Ihnen kommen müssen. Durch den weiteren Gasbezug über den Januar 2006 bzw. Januar 2007 und Januar 2008 hinaus, ohne eine entsprechende Klage einzureichen, sind die Preise der Abrechnungsjahre 2004/2005, 2005/2006 und 2006/2007 zu vereinbarten Preisen im Sinne der Rechtsprechung des BGH geworden und mithin der Überprüfung der Billigkeit entzogen.
--- Ende Zitat ---
Das ist totaler Quatsch!
Es scheint im Gegenteil vielmehr so, dass der Versorger vielleicht die Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs verwirkt, wenn er nicht bald klagt.....
Auch die weiteren Argumente dieses Schreibens scheinen zum Teil an den Haaren herbeigezogen. Wenn diese Kanzlei vor Gericht genauso argumentiert, dann braucht man vor einem Prozess als Verbraucher wohl keine Angst zu haben. ;)

Das mit dem Prozesskostenfonds wird wohl nicht mehr gehen.... (siehe Bedingungen hierzu)

Ihnen bleibt nun die Wahl zwischen:

- sich ins Boxhorn jagen lassen und zahlen, dann war aller bisheriger Aufwand vergebens.......

- hart bleiben und auf die Zahlungsklage warten, mit durchaus ungewissem Ausgang. Die Chancen für einen Erfolg (für den Verbraucher) scheinen allerdings immer besser zu werden.
Ob die Klage wirklich gleich kommt, ist allerdings zweifelhaft.
Ich halte diesen Brief für einen Einschüchterungsversuch. Mehr nicht.
Einen guten Anwalt für Energierecht würde ich auf jeden Fall schon jetzt suchen, auch um dieses Schreiben zu beantworten.

Initiative SWN:
Hi @bjo,
einen fähigen Anwalt findest Du in Edenkoben RA-Kanzlei Hauber & Hauber, speziell auch für MVV!! Er vertitt übrigens auch eine Mandantin, die unserer Initiative Neustadt /W. angehört. Zum Beispiel hat er in diesem Verfahren einen 27 seitigen Schriftsatz verfasst, gegenübr der Kanzlei BBH mit nur 8 Seiten. Das heißt doch was.
Unsere WebSite: http://www.initiative-gaspreise-swn.de

bjo:
Danke,
ich selber brauch derzeit noch keinen. Hab mir aber schon die Dienste
Von RA Holling gesichert!

Initiative SWN:
Sorry, @bjo. Ich meinte natürlich Joe_D.
MfG  W.B.

§ 315 BGB:
@initiative swn
Das erscheint mir aber ziemlich gewagt, einen Anwalt nach der Anzahl der Seiten der Schriftsätze zu bewerten. Das war doch schon in der Schule so, dass die längsten Aufsätze nicht gleichzeitig die besten waren...

Kann natürlich nicht beurteilen, wie das im konkreten Fall war. Die Anzahl der Seiten im Schriftsatz beeindruckt allein aber sicher einen Richter nicht. Der Inhalt des Schriftsatzes dürfte relevant sein. Besser kurz und präzise als lang und \"wischiwaschi\".

Wie gesagt, kenne die RAe Hauber und auch BBH nicht und will auf diesem Wege auch kein Urteil über die Kanzleien abgeben. Wollte nur die Ansicht aus der Welt räumen, die Anwälte mit den längsten Schriftsätzen seien die besten...Denn das ist mE unzutreffend.

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