Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sonderkündigungrecht!  (Gelesen 3063 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline ktown

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 186
  • Karma: +0/-0
Sonderkündigungrecht!
« am: 16. Oktober 2008, 12:01:48 »
Folgende Frage:
Also Endkunde habe ich ja bei Preiserhöhung des Energieversorgers ein Sonderkündigungsrecht.
Muß diese Kündigung von mir persönlich erfolgen oder darf ich diese Aufgabe auch meinem zukünftigen Energieversorger übertragen?
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Sonderkündigungrecht!
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2008, 12:31:09 »
Hallo,
bei meinen Stromanbieterwechselaktionen habe ich das immer dem neuen Anbieter überlassen. Egal ob Sonderkündungsrecht oder Vertragsende!

Es hat immer funktioniert!

Offline ktown

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 186
  • Karma: +0/-0
Sonderkündigungrecht!
« Antwort #2 am: 16. Oktober 2008, 12:37:44 »
Tja bei mir nicht.
Wollte zum 1.10 von der GGEW zur ESWE wechseln. Hab 6 Wochen vorher über Verivox den Wechsel eingeleitet.

Diese bekamen nun am 06.10 den negativen Bescheid von der GGEW mit der Begründung ich sei noch in einem bestehenden Vertrag.
Rückfrage bei Verivox bekam ich die Antwort, dass das Sonderkündigungsrecht nur von mir persönlich durchgeführt werden könne und nicht vom zukünftigen Energieversorger.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Sonderkündigungrecht!
« Antwort #3 am: 16. Oktober 2008, 22:05:27 »
ich halte es für richtig, dass ein Sonderkündigungsrecht selbst durchzuführen ist. Allerdings sokllten Sie dem neuen Anbieter auch die Gründe des Wecxhsels mitteilen und fragen, ob der neue Anbieter so etwas nicht auch erledigen kann.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline ktown

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 186
  • Karma: +0/-0
Sonderkündigungrecht!
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2008, 12:06:02 »
Der Anbieter hat dies auch so durchgeführt. Aber die Kündigung wurde nicht akzeptiert.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz