Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg
EMB Parteigutachten & zweifelhaftes Geschäftsgebaren
Maverick:
EMB übermittelt heute (Samstag) zwei Parteigutachten (Price Waterhouse Cooper und Ernst & Young), die die Angemessenheit der EMB-Preise belegen sollen. EMB stellt mit gleicher Post Frist zur Rücknahme des Widerspruches und Begleichung der angeblich offenen Beträge bis .... nächsten Dienstag.
Abgesehen davon, dass die Argumentation der EMB die übliche ist (Verweis auf BGH-Entscheidung ohne Aktenzeichen; man kann sich die Entscheidung aber bei der ach so netten EMB anfordern), finde ich eine Fristsetzung wie die vorliegende gelinde gesagt unseriös. X(
Aber, war nach dem bisherigen Verhalten der EMB etwas anderes zu erwarten???
Gruß aus Brandenburg an alle Mitstreiter/innen,
Maverick
Mathew:
Stimme Mavrick voll zu, die Frist ist mehr als dreist.
Aber wie geht man am besten mit dem Gutachten um? Reicht es, die Ojektivität anzuzweifeln? Einfach ignorieren?
Gruß aus Falkensee, wie machen wir weiter ?
fragt sich Mathew
Maverick:
Hallo Mathew,
meines Erachtens entwerten sich die Parteigutachten selbst:
a) wurden sie von der EMB selbst in Auftrag gegeben und sind somit möglicherweise nicht objektiv
b) begründen sie sich nach eigener Darstellung der Wirtschaftsprüfer auf Zahlen, die ihnen (selektiv, darf man vermuten) von der EMB zur Verfügung gestellt wurden. Von systematischer Analyse der Kalkulationsunterlagen steht dort nichts.
c) Beide Gutachten enthalten Einschränkungen der Aussagen; in dem einen steht ausdrücklich, dass es sich weder um eine Abschlussprüfung noch um eine prüferische Durchsicht im Sinne der ISA (International Standards for Accounting) oder der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Prüfungsstandards handelt.
d) Ist dies wieder nur um einen Versuch der EMB, möglichst viele Widerständler zum Zahlen der höchstwahrscheinlich überhöhten Preise zu drängen.
Ich werde es so halten wie immer: die EMB bekommt von mir eine sachliche, aber genaue Antwort mit dem Hinweis darauf, dass mein Widerspruch sich auf § 307 BGB begründet und ihr aktuelles Schreiben für den Sachverhalt daher nicht relevant ist.
Viele Grüße,
Maverick
HyBird:
Guten Tag,
habe in dieser Woche das Schreiben mit der Fristsetzung auch erhalten. Der EMB geht es offensichtlich darum, von der eigentlichen Frage nach Offenlegung der Gesamtpreiskalkulation abzulenken. Stattdessen sollen nur die Preiserhöhungen eines bestimmten Zeitraums betrachtet werden.
Das ist undurchsichtig und natürlich nicht akzeptabel. Der Hinweis von Maverick auf §307 (wg. Nichtnachvollziehbarkeit) ist interessant.
Generell sollte man wg. des mittlerweile auf das Niveau von 2005/2006 gefallenen Ölpreises damit rechnen, daß die Gaspreise diese Bewegung auch mitmachen, wenn sich der Trend bestätigt. Wir werden es genau beobachten...
Ich hatte übrigens kürzlich etwas Stress mit der EMB, da ich versehentlich 8 Monate gar nichts mehr gezahlt hatte. Als es dann auffiel, holte ich die Zahlung natürlich umgehend nach und entschuldigte mich in aller Form.
Anschließend erhielt die EMB wie gewohnt nur den reduzierten Abschlag, aber nun war ich dort bereits unter \"Schwere Fälle\" einsortiert und erhielt danach ein Sperrandrohung wg. der aus EMB-Sicht ausstehenden Kürzungsbeträgen. War dann leider in Urlaub und konnte nicht reagieren, so daß in meiner Abwesenheit ein Termin mit Anschlußsperre festgesetzt wurde mit Androhung, notfalls gerichtlich Zutritt zum Gebäude herzustellen.
Nachdem ich nach Rückkehr darauf hinwies, daß ich die Forderung wg. §315 weiterhin aufrecht erhalte und keine rechtliche Grundlage für eine Sperrung vorliegt, wurde eingelenkt und nur das übliche Unverständnis zum reduzierten Gaspreis ventiliert.
Man darf sich von den Damen und Herren dort nicht ins Bockshorm jagen lassen...
Grüße
HyBird
HyBird:
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