Jetzt im Nachhinein ist das Folgende zwar wenig hilfreich, aber vielleicht für andere noch zu gebrauchen.
Grundsätzlich kann eine Jahresabrechnung ja nur richtig sein, wenn der Versorger die Zählerstände zur Abrechnung kennt. Dazu gibt es meiner Information nach generell eine rechtzeitige Aufforderung des Versorgers, auch Teldafax handhabt das so.
Dazu muß also der Kunde tätig werden. (Ich melde immer dem Netzbetreiber UND dem Versorger!)
Erst wenn es daraufhin Probleme gibt, weil z.B. die Zählerstände zwar richtig übermittelt wurden, aber trotzdem falsch abgerechnet wurde, hat man unter Beachtung der rechtlichen Regeln weitere Handhabe, wie z.B.:
- das Versagen der Einzugsermächtigung
- Fristsetzung (es folgt ggf. eine Fristüberschreitung)
- Rücklastschriften
- Eigenabrechnung, in der man auch eigene Kosten geltend macht...
Auch eine außerordentliche Kündigung kommt in Betracht.
Nach diesem Schema läuft das wohl demnächst bei mir mit diesem tollen Versorger hier...
Sie haben, wenn ich das so interpretiere, irgendwie die Reihenfolge nicht beachtet. Da Sie ja noch einen Vertrag haben, den Sie erst noch kündigen müssen bzw. wollen, der Versorger aber die ganze Zeit kein Geld einziehen konnte, gibt es da sicherlich noch etliche Probleme zu erwarten.
Noch ein Tipp: sparen Sie sich das Geld für das teure Einschreiben, ein Fax mit qualifiziertem Faxnachweis (Sendebericht mit OK-Übermittlungs-Bestätigung und dem Ausdruck der ersten Seite des Schreibens auf EINEM BLATT ZUSAMMEN AUSGEDRUCKT) ist preiswerter, da Sie möglicherweise auch mehrmals an Teldafax was schicken müssen.
Es wird oft übersehen, daß es ja beim Einschreiben-Rückschein gar keinen Nachweis über den INHALT des Schreibens gibt (ein leerer Briefumschlag geht ja auch)...
Und immer schön alles an die Bundesnetzagentur weiterleiten, bis denen der Kragen platzt und Teldafax keine Lizenz mehr hat...