Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ulm Energie
Gaspreiserhöhung ab 1.10.2008
Gasy:
Ich habe mit der SWU den Vertrag SchwabenGas fix geschlossen.
Zum 1.10.2008 wurde der Gaspreis um fast 30% erhöht.
Dieser Erhöhung habe ich widersprochen und bekam von der SWU als Antwort, dass diese Erhöhung rechtens ist, da nur die gestiegenen Gasbezugskosten weitergegeben wurden. Als Beweis wurde ein Gutachten der WIBERA herangezogen, das den Zeitraum vom 1.1.05 bis 30.6.07 untersuchte.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
userD0009:
@Gasy
Ihnen ist die Unterscheidung zwischen Sondervertrag und Grundversorgungsvertrag bekannt?
Denn es gilt zunächst zu klären, welches Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem EVU besteht.
Informationen finden Sie dazu ausreichend im Forum, sowie auf den Seiten des BDEV hier.
Nach meiner ersten Einschätzung könnte es sich bei Ihrem Vertragsverhältnis um einen Sondervertrag handeln, da der Preis (für ein Jahr) vereinbart wird.
Grüße
belkin
Gasy:
@belkin
Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Vertragsarten war mir nicht bekannt.
Ehrlich gesagt, ist sie mir auch jetzt noch nicht richtig klar. Vor allem verstehe ich nicht, was die Unterscheidung für meinen Widerruf bedeutet.
Der SchwabenGas fix-Vertrag umfasst immer 1 Jahr (1.10.-30.9.) und wird immer verlängert, falls keiner der Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen kündigt.
Demnach hat sich mein Vertrag bis 30.9.2009 automatisch verlängert.
Zur Preiserhöhung ist vereinbart:
Preise können nur einal jährlich, zum 1.10. eines Jahres, mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen durch die SWU geändert werden.
Grüße
Gasy
RR-E-ft:
@Gasy
Es handelt sich wohl nicht um einen Grundversorgungsvertrag gem. § 36 EnWG zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung, sondern vielmehr um einen Sondervertrag. Bei solchen Sonderverträgen kommt es entscheidend darauf an, ob die Preisänderungsklausel im Vertrag wirksam ist (insbesondere dem Transparentzgebot entspricht), vgl. BGH, Urt. v. 29.04.2008 (KZR 2/07) und OLG Oldenburg, Urt. v. 05.09.2008 (12 U 49/07).
Der Sondervertrag unterscheidet sich durch die festgelegte Vertragslaufzeit von der Grundversorgung. Ein Grundversorgungsvertrag kann monatlich jeweils zum Monatsende gekündigt werden.
Gasy:
@RR-E-ft
Ich neige auch dazu, meinen Vertrag als Sondervertrag anzusehen.
Allerdings wie schon gesagt, beinhaltet dieser Vertrag eine jährliche Preisänderungsklausel.
\"Zur Preiserhöhung ist vereinbart:
Preise können nur einmal jährlich, zum 1.10. eines Jahres, mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen durch die SWU geändert werden.\"
Diese Klausel dürfte also auch wirksam sein.
Trotzdem muss die Preiserhöhung doch auch der Billigkeit entsprechen und durch Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen nachgewiesen werden, oder?
Grüße
Gasy
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