In der Hauptsache: Erfolg vor dem LG Gießen!
Die Kammer für Handelssachen hat gestern geurteilt. Nach telefonischer Auskunft erging folgende Entscheidung:
1. Die Klage der SWG wurde abgewiesen
2. Auf die Widerklage der Versorgungsnehmerin wurden Rückforderungsansprüche 2007-2010 zugesprochen, berechnet auf Erstpreisbasis. Rückforderungsansprüche aus der Zeit vor 2007, ebenfalls mit Widerklage geltend gemacht, wurden wegen Verjährung nicht zugesprochen.
3. Die Feststellungsklage zur Unwirksamkeit der Kündigung wurde zurückgewiesen
Die Entscheidung wird nach Eingang sofort vorgelegt und nochmals bewertet.
15.03.2011
mathaub