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Autor Thema: Gaspreiserhöhung verschoben/ Rückzahlung an Kunden  (Gelesen 3687 mal)

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Offline RR-E-ft

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Gaspreiserhöhung verschoben/ Rückzahlung an Kunden
« am: 06. Oktober 2008, 14:13:38 »
Einigung mit BKartA: Gaspreiserhöhung verschoben/ Rückzahlung an Kunden

Ursprünglich wollte das Unternehmen seine Gaspreise wohl zum 01.10.2008 weiter erhöhen.

Ermittlungen des Bundeskartellamtes wegen des Verdachts der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung zwangen das Unternehmen jedoch zu finanziellen Zugeständnissen an die Gas- Kunden:

Pressemitteilung des Bundeskartellamtes

Offline superhaase

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Gaspreiserhöhung verschoben/ Rückzahlung an Kunden
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2008, 15:27:42 »
Das Ganze scheint mir ein schaler Kuhhandel zu sein.
Das Verfahren bis zum Ende durchzuziehen und eine verbindliche Feststellung der kartellrechtlichen Vergehen zu erzielen, wäre besser gewesen.
Die mickrige Rückzahlung und die nur verschobene Preiserhöhung werden der Sache nicht im Geringsten gerecht.
Das Kartellamt ist (wohl aufgrund mangelnder Resourcen) ein Papiertiger, der manchmal ganz gut fauchen kann - aber richtig zubeißen wohl nicht.

Schade!

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline winampdevil

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Gaspreiserhöhung verschoben/ Rückzahlung an Kunden
« Antwort #2 am: 08. Oktober 2008, 09:26:02 »
Man sollte eigentlich mal anfangen zu graben...
Wenn schon solche \"Zugeständnisse\" erfolgen gibt es doch scheinbar eine Menge zu verstecken.

(Wobei man jetzt wieder 2 Monate Zeit hat, solche versteckten Dinge endgültig zu verbrennen.)

Aber wer macht sich schon gern beim Graben die Finger schmutzig...

Offline Pedro

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Gaspreiserhöhung verschoben/ Rückzahlung an Kunden
« Antwort #3 am: 08. Oktober 2008, 11:59:04 »
Was für die nun erwischten \"Gasversorger mit Lustreisen-Reisebüros\" der Kuhhandel mit dem Bundeskartellamt (Peanuts der 55 Mio.Euro von E.on), ist für einige  \"wichtige Personen aus den Kommunalverwaltungen und -räten\" der § 153 a Strafprozessordnung (Verfahrenseinstellung gg. Zahlung beim Erwischtwerden). Dieser Personenkreis zahlt in der Regel einen kleinen Obulus für ihre Luxus-/Lustreisen und alles ist vergessen. Vergessen?
Besteht das \"öffentliche Interesse\" des § 153 a nicht auch für die Gaskunden, die diese Art Vorteilsnahme mit ihrem Gaspreis bezahlen? Es wäre doch wirklich mal interessant, wenn vor Gericht mal die Wirkung dieser Lustreisen auf die Vergabepraxis der Verantwortlichen und die Abhängigkeit bei der Lieferantenwahl geprüft würde.
Weitere Hinweise: im Suchfeld  \"Lustreisen\" eingeben (insbes. dort Link auf die Süddeutsche Zeitung).

 

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