@RR-E-ft
Verstehe ich das richtig
Zur (EU-rechtlich verpflichteten) Liberalisierung des deutschen Strommarktes haben die Monopolunternehmen (das sind in der Regel nahezu ausnahmslos a l l e Netzbetreiber, weil es keine Parallelnetze gibt) einen \"diskriminierungsfreien\" Netzzugang zu gewähren. Das läuft folgendermaßen
V o r Öffnung des Marktes (bis Mitte der 90-er Jahre) war die Stromerzeugung ziemlich teuer (jeder kann das in der Begründung der Strompreise von damals nachlesen); außerdem mußte der Strom über hochinvestive Netze (Privateigentum der EVU) verteilt werden.
M i t Öffnung des Marktes (Mitte der 90-er Jahre) ging der Stromendpreis durch auftauchende Alternativ-Angebote auch bei den alteingesessenen EVU zunächst deutlich nach unten (oh Wunder, haben die plötzlich die Physik überwunden oder nur die überhöhten Gewinne der Jahrzehnte davor genutzt?). Anschließend, damit es nicht so auffällt, wurde das \"Kosten\"verhältnis zunehmend von der Stromerzeugung weg auf die Netzverteilung verlagert.
Auf diese Weise schlägt man drei Fliegen mit einer Klappe
1. Auf Zeit verteuert man (und behindert damit) den Netzzugang durch unliebsame Wettbewerber.
2. Man behält gleich hohe Gewinne (was bei der Stromerzeugung fehlt, wird über höhere Netzentgelte ausgeglichen).
3. Man tritt nur noch bei der (nunmehr weit verbilligten) Stromerzeugung in direkten Wettbewerb und entscheidet diesen natürlich leicht für sich; denn welcher nicht selbst als Großerzeuger auftretende Mitbewerber kann derart niedrige Erzeugerpreise anbieten und dabei noch ausreichend Gewinn für seine unternehmerische Tätigkeit erzielen.
H e u t e sehen wir das Ergebnis Kaum noch Alternativ-Angebote (Mitbewerber), Preiserhöhungen der Alteingesessenen ohne Ende. Keiner dieser liefert evtl. günstigere Kernprodukte in das Netz eines anderen Gebietsmonopols, ja nicht einmal unter Tochter-EVUs (eigenes Beispiel die etwas günstigere städtische 100%-Tochter und gleichzeitig Strombezieherin des 50 km entfernten Regionalmonopolisten, der seinerseits eine Tochter von RWE ist - alle Fäden laufen bei den vier Großen zusammen -, liefert nicht in die Stadtteile der eigenen Stadt, weil diese vor zig Jahren einmal selbständig waren und das alte Belieferungsmonopol aus den 50-60er Jahren nicht aufgebrochen werden soll).
Doch damit gibt man sich immer noch nicht zufrieden
Die EVU werden - dem gesetzlichen Auftrag folgend - zergliedert in Erzeugungs-GmbH/AG, Vertriebs-GmbH/AG, Netz-GmbH/AG und Netz-Service-GmbH & Co KG und wie sie alle heißen. Alle sind 100% Mutter-Töchter-Firmen mit \"eigener\" Rechnunglegung und Bilanz. Jeder stellt jedem seine jeweiligen Dienste in Rechnung, eingeschränkte Kostenkontrolle bisher nur beim Vertrieb in Form von behördlichen \"Tarifgenehmigungen\". Vorentgelte (an Stromerzeuger, eigene Mutter) und Nachentgelte (an Netzbetreiber, eigene Tochter) werden ungeprüft als feststehende Kosten von den Genehmigungsbehörden übernommen.
Wie kann das als \"Liberalisierung\" des Strommarktes durchgehen? Wo bleibt da Transparenz?
Wenn ich mit meiner Tochter oder Mutter ganz legale Geschäfte mache, und auf diese Art z.B. einen günstigeren Besteuerungstatbestand erfüllen könnte, erkennt das die (Finanz-) Behörde (einschl. Rechtsprechung) in aller Regel mit der Begründung \"Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten\" nicht an (§ 42 Abgabenordnung).
Was läuft also im deutschen Strombereich verkehrt, dass alle (Politiker, Gesetzgeber, Behörden, Gerichte) die Gestaltungen der EVU als völlig korrekt hinnehmen? Handelte es sich hier nicht um ein Produkt der Daseinsvorsorge?