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Autor Thema: Gasversorgerwechsel  (Gelesen 2827 mal)

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Offline Joanna66

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Gasversorgerwechsel
« am: 28. September 2008, 15:28:54 »
Ich habe zum 01.09.08 den Gasversorger gewechselt - ABER: obwohl der Vertrag vom Gasunternehmen (NUON) angenommen wurde und akzeptable Abschläge festgelegt wurden, macht unser Verwalter Schwierigkeiten. Daraufhin habe ich mich an NUON gewandt mit folgender Mail: \"wie wir Ihnen bereits mehrfach telefonisch mitgeteilt haben, wohnen wir in einem Mehrfamilienhaus (12 Parteien) und haben im Keller 1 Hauptgaszähler. In den einzelnen Wohnungen befinden sich elektronische Wärmemengenzähler (keine Gaszähler!), die den Verbrauch pro Wohnung genau messen. Da unser Verwalter leider keine Ruhe gibt, möchten wir Sie um eine Bestätigung (reicht per e-mail) bitten, dass so ein Wärmemengenzähler (elektronisch)ausreicht, um bei Ihnen individuell als Kunde zu sein\". Leider haben wir von NUON keine Antwort bekommen und hoffen, dass Sie uns diese entscheidende Frage beantworten können.
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

Offline tangocharly

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Gasversorgerwechsel
« Antwort #1 am: 28. September 2008, 22:18:59 »
Leider ist der Sachverhalt nicht ganz eindeutig.

Was ich verstanden habe: Sie haben einen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen. Da Sie einen Wechsel erwähnen, ist dies ein Indiz dafür dass Sie einen Vorgängervertrag hatten.

Was ich nicht verstanden habe: woher nehmen Sie die Sicherheit, dass Sie (und damit meine ich Sie persönlich) einen (eigenen) Vorgängervertrag hatten ? Wenn Sie nämlich im Keller einen einzigen Hausanschlusszähler haben, der das ganze Haus versorgt, dann darf angenommen werden, dass die ganze Hausgemeinschaft mit einem Sondervertrag bei einem (anderen ?) Versorger gebunden ist und der Verwalter den Vertrag mit einem (anderen ?) Versorger geschlossen hat.
Wie dies aber im Einzelnen aussieht, das sollten Sie aber mit der Hausverwaltung zunächst abklären (vermutlich wurde der Versorgungsvertrag durch dem Verwalter für die WEG abgeschlossen). In diesem Falle ist dann die Sonderrechtsgemeinschaft (WEG) Vertragspartner und nicht Sie persönlich. Dieser Umstand hat nun für einige Turbulenzen gesorgt, die sich über das Forum nicht aufklären und beseitigen lassen.

Ob Sie nun den zweiten Vertragsschluss wegen Irrtums anfechten sollen, können, müssen, das sollten Sie schleunigst mit einem Anwalt Ihres Vertrauens abklären.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Joanna66

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Gasversorgerwechsel
« Antwort #2 am: 29. September 2008, 11:35:36 »
Hallo, es ist in der Tat so, dass unser Verwalter der Vertragspartner der EON-Hanse war. Nachdem ich den Antrag bei NUON gestellt habe, hat NUON den Vertrag mit EON wirksam gekündigt (EON hat bestätigt). Doch infolge dessen bin ich ja nicht Abnehmer für das ganze Haus geworden, sondern nur für meine Wohnung. Der Rest der Gemeinschaft hat einen Vertrag bei anderem Gasversorger geschlossen. Keiner weiss, ob das alles geht... Der Verwalter ist ratlos, weil er nicht weiss, wie er das abrechnen soll.

 

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