Leider ist der Sachverhalt nicht ganz eindeutig.
Was ich verstanden habe: Sie haben einen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen. Da Sie einen Wechsel erwähnen, ist dies ein Indiz dafür dass Sie einen Vorgängervertrag hatten.
Was ich nicht verstanden habe: woher nehmen Sie die Sicherheit, dass Sie (und damit meine ich Sie persönlich) einen (eigenen) Vorgängervertrag hatten ? Wenn Sie nämlich im Keller einen einzigen Hausanschlusszähler haben, der das ganze Haus versorgt, dann darf angenommen werden, dass die ganze Hausgemeinschaft mit einem Sondervertrag bei einem (anderen ?) Versorger gebunden ist und der Verwalter den Vertrag mit einem (anderen ?) Versorger geschlossen hat.
Wie dies aber im Einzelnen aussieht, das sollten Sie aber mit der Hausverwaltung zunächst abklären (vermutlich wurde der Versorgungsvertrag durch dem Verwalter für die WEG abgeschlossen). In diesem Falle ist dann die Sonderrechtsgemeinschaft (WEG) Vertragspartner und nicht Sie persönlich. Dieser Umstand hat nun für einige Turbulenzen gesorgt, die sich über das Forum nicht aufklären und beseitigen lassen.
Ob Sie nun den zweiten Vertragsschluss wegen Irrtums anfechten sollen, können, müssen, das sollten Sie schleunigst mit einem Anwalt Ihres Vertrauens abklären.