Wen auch immer es interessiert!
habe soeben die Anspruchsbegründung der Stadtwerke Buchholz i.d.N. GmbH bekommen (seit 10/2004 Unbilligkeitseinwand).
Prozessbevollmächtigte der Stadtwerke Buchholz sind Becker Büttner Held, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater aus Berlin. Wie ich im Forum gesehen habe, sind diese recht \"aktiv\" mit Standard-/Musterschreiben, anscheinend auch bei der Klage/Anspruchsbegründung (die haben erst später festgestellt, dass Sie einmal vergessen hatten die Stadtwerke Buxtehude mit Stadtwerke Buchholz im Text zu ersetzen).
Ich habe gleich mal den Bund der Energieverbraucher angefunkt zwecks Deckung der Gerichts- und Anwaltskosten durch den Prozesskostenfonds.
Die sechs Stadtwerke der Versorgungsgebiete in und um Buchholz, Buxtehude, Munster, Rotenburg, Winsen und Zeven kooperieren in der STADTWERKE-KOOPERATION NORDNIEDERSACHSEN.
Außer bei Buxtehude habe ich keinen Foreneintag gefunden, wo von einer Klage/Anspruchbegründung die Rede war.
Dann mache ich mal auf die Suche nach einem kompetenten Anwalt!
Gruß aus der Nordheide