Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

Anfrage aus Südthüringen

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Frank Rommel:
Hallo,

nachdem ich den Gaspreiserhöhungen der Thüringengas zum 01.10.04, 01.05.05 und 01.06.05 per Formbrief  mit Bezug auf die Billigkeit widersprochen habe, kam gestern die Rechnung. Ich werde nur den Verbrauch bezogen auf den kWh-Preis von vor dem 01.10.04 bezahlen.
Den mtl. Abschlag passe ich dem alten Preis an.

Nun könnte es in Zukunft zu einer Sperrandrohung kommen, welcher ich mit einer Hausverbotsankündigung an den Versorger vorgebeugt habe (wenn es denn zu Streitigkeiten kommen sollte). Ich werde also die Schutzschrift, welche ich bereits vorsorglich erstellt habe, nach Eingang der Sperrandrohung beim Gericht hinterlegen!
Für mich ist das AG Meiningen zuständig. Wo gebe ich das Schriftstück jetzt genau ab? Gehe ich zur Rezeption und lasse mich an einen Richter verweisen, oder wie ist das Prozedere?

Geschieht die Sperrung aber doch, wenn ich nicht zu Hause bin und z.B. eines meiner Kinder überrumpelt wird, so hole ich mir beim AG Meiningen eine einstweilige Verfügung gegen diese Sperrung.
Diese würde dann allerdings Geld kosten, wie ich das bei Herrn RA Fricke gelesen habe, oder?
Wie funktioniert dies genau? Ich gehe zum AG und verlange einen Richter, welcher mir dann das Dokument umgehend ausstellt?
Jetzt brauche ich einen Gerichtsvollzieher, welcher dieses Dokument an den Versorger übergibt!? Erst dann kann ich mit der Wiederbelieferung rechnen.
Was kostet der Gerichtsvolzieher und wer muß den beauftragen und bezahlen?
Es sind so die verfahrenstechnischen Angelegenheiten, welche mir nich so klar sind!
Danke für Tips!

Gruß Frank

RR-E-ft:
@Frank Rommel

Ihre Fragen können hier nicht erörtert werden. Zudem hieße es Energie zu vergeuden, wenn man sich bereits jetzt über einen unwahrscheinlichen Fall Gedanken macht:

Thüringengas wird wohl keine Sperre androhen:

Dieser Versorger hatte wohl bei den Preisen überzogen und musste wohl deshalb gegenüber dem Wirtschaftsministerium einlenken und ab 01.07.2005 ein Festpreisangebot unterbreiten.

Jedenfalls alle anderen Versorger mit solchen Fixpreisangeboten unterbreiten diese wohl nur auf Drängen der Kartellbehörden, wenn letztere etwas in der Hand haben, um entsprechenden Druck auszuüben.

Auch gab es Gespräche zwischen der VZ Thüringen und Thüringengas.

Derzeit ist beim Bundeskartellamt die Fusion zwischen Thüringengas und TEAG angemeldet, vgl. hierzu den Beitrag \"Eon Thüringen\".

Sollten die Thüringer Gasversorger wider Erwarten beginnen, mit Versorgungseinstellungen zu drohen, wird die VZ Thüringen http://www.vzth.de Verbraucher unterstützen, wenn sie hierüber Kenntnis erlangt.

In diesem Fall wird das Thüringer Wirtschaftministerium als Kartell- und Energieaufsichtsbehörde ein Einschreiten von Amts wegen prüfen.

Weil Thüringengas als E.on- Unternehmen auf das juristische Kompetenzcenter des Konzerns, insbesondere auch auf die hochqualifizierte Rechtsabteilung der Erfurter TEAG zurückgreift und dort die Rechtslage vollkommen zutreffend eingeschätzt wird, wird es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu keinen Sperrandrohungen kommen.
 
Sollte der wenig wahrscheinliche Fall eintreten, wird hierauf sofort angemessen reagiert werden. Entsprechende Gespräche zu verschiedenen Szenarien wurden bereits geführt.

Man ist in jedem Falle darauf vorbereitet.

Auch Ihnen wird im Fall der Fälle genug Zeit verbleiben, um angemessen zu reagieren.

Setzen Sie sich dann sofort mit der VZ Thüringen in Verbindung.

Diese wartet nur auf entsprechende Mitteilungen, um entsprechende Aktivitäten zu entfalten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Frank Rommel:
Danke!!
Dafür habe ich die Telefonnummern von Herrn Puttke und Herrn Reichertz stets am Mann!

Trotzdem würde mich interessieren, wie ich mich verfahrenstechnisch beim Gericht verhalte, wie ich Unterlagen abgebe und wie ich gegen eine Sperrung vorgehe. Vielleicht kann ich das in meinem Leben noch mal anderweitig gebrauchen!?

Gruß Frank

RR-E-ft:
@Frank Rommel

Das Forum ist nicht zu verwechseln mit einem Kurs der Volkshochschule:

Avacon: Sperrandrohung trotz Einwand der Unbilligkeit

Auch wir müssen uns auf das wesentliche konzentrieren, um effektiv zu arbeiten.

Die VZ Thüringen steht auch mit allen relevanten Medien in Thüringen im Kontakt:

Der Musterbrief wird weiter bereit gehalten im Ratgeberteil unter http://www.tlz.de/tlz/tlz.ratgeber.startseite.php

In Südthüringen ist auch das \"Freie Wort\" Ansprechpartner.

Auch das MDR \"ThüringenJournal\" sendete bereits Beiträge, wie man sich als Kunde gegen steigende Strom- und Gaspreise zur Wehr setzen kann, ebenso wie die MDR \"Umschau\". Das alles war mit viel Aufwand verbunden.

Die Medien werden auch  weiter berichten:

Schließlich sind es die Thüringer, die bundesweit besonders hohe Energiepreise zahlen müssen.

Warum verleihen Sie eigentlich nicht dem Energieprotest in der Region ein Gesicht und suchen den Kontakt zu anderen Betroffenen, um sich gemeinsam zu wehren.

Viele fleißige Akteure arbeiten still im Hintergrund, um die Energieverbraucher zu unterstützen.

Aber man muss auch selbst Aktivitäten entfalten.
Was meinen denn Ihre Nachbarn?

Warum gibt es denn z. B. auf den hiesigen Seiten immer nur Bilder vom Protest in Paderborn oder vor der Oldenburger EWE etc. pp., nicht aber aus Thüringen?

Ich habe manchmal den Eindruck, die Thüringer seien in Lethargie verfallen und hoffen immer nur darauf, dass ihnen schon andere helfen werden.

Und dabei spricht die Eigenwerbung des Thüringer Wirtschaftsministeriums nicht umsonst von der Thüringer


Denkfabrik.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Frank Rommel:
Es ist natürlich so, daß ich mich auf mich alleine verlasse und die Sache auch durchziehe. Da brauche ich niemanden, der mir Händchen hällt ;-)
Ich weiß nicht wer das in Thüringen alles noch tut?
Es ist nur auch so, daß ich in Sachen Recht nicht so bewandert bin und da brauche ich eben ein paar Tips, um den Karren, welchen ich selber ziehe, nicht in die falsche Richtung zu steuern!

Gruß Frank

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