[ 133-C-15392-05 24-05-2005 ]
Quelle:
http://www.strom-magazin.de (Professionals)
EINSTWEILIGE VERFÜGUNG 31.05.2005, 11:30 Uhr
Auch in München muss Preiskalkulation offengelegt werden
Der Gegenwind bläst den regionalen Strom- und Gasversorgern immer stärker ins Gesicht: Viele Verbraucher wehren sich mit Hilfe des Bundes der Energieverbraucher gegen ihrer Meinung nach ungerechtfertigt erhöhte Gaspreise und bekommen Recht. Jetzt setzte sich eine Münchner Agentur gegen die Stadtwerke durch.
München (red) - Einer Mitteilung von projekt21plus zufolge, hat das Amtsgericht München die Stadtwerke München dazu verpflichtet, ihre Gaspreiserhöhungen durch die Offenlegung ihrer Kalkulationen zu rechtfertigen. Diese Entscheidung erwirkte die Agentur für ökologische Dienstleistungen mittels einer einstweiligen Verfügung. Zuvor hatte die Agentur nur eine Erhöhung um zwei und nicht um zehn Prozent anerkannt.
Zum Oktober 2004 hatten die Stadtwerke München ihren Gastarif um zehn Prozent erhöht. In Zusammenarbeit mit dem Bund der Energieverbraucher sah die Agentur projekt21plus.de keine Berechtigung für eine derartige Steigerung und zahlte nur eine Erhöhung von zwei Prozent. Da die Stadtwerke München der Agentur mehrmals die Einstellung der Gasversorgung androhte, beantragte diese beim Amtsgericht München eine einstweilige Verfügung gegen diese Drohgebärden. Zu Recht, urteilte das Amtsgericht München (Az. 133 C 15392/05) und verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, in dem Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast auferlegt wurde.
Die Entscheidung im Wortlaut hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1627/